Antrag 23/I/2014 Garantiezins anpassen – Wasserpreise senken

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, das Berliner Betriebegesetz mit dem Ziel einer Wasserpreissenkung anzupassen, soweit die Finanzierung der Rekommunalisierung darstellbar bleibt.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses haben sich erfolgreich für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe (siehe Drucksache 17/0581 und 17/1919) und die Senkung der Trinkwasserpreise (siehe Drucksache 17/0570) eingesetzt. Die Änderung des Betriebegesetzes im Rahmen der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe wurde in diesem Zusammenhang beraten. Zur Senkung der Wasserpreise gab es hierfür keine Notwendigkeit.   Stellungnahme SenFin: Die Neuausrichtung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nach der erfolgreichen Rekommunalisierung hat eine dauerhafte Absenkung der Wasserpreise im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht. Die BWB lassen ihre Tarife unverändert bis zum Jahr 2020.   Das Land verzichtet damit bewusst darauf, den Spielraum für Tariferhöhungen auszunutzen, den das Bundeskartellamt eingeräumt hatte. Außerdem wird das Investitionsvolumen künftig um 50 Mio. Euro auf insgesamt mehr als 300 Mio. Euro pro Jahr erhöht werden. Eine Anpassung des BerlBG war nicht erforderlich.