Antrag 92/I/2018 Freiwilligendienst für alle ermöglichen

Status:
Annahme

Die SPD spricht sich dafür aus, dass ein Freiwilligendienst für alle junge Erwachsene, die dieses anstreben, ermöglicht werden muss.

Über 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jährlich im Rahmen eines Freiwilligendienstes für unsere Gesellschaft.

 

Als Jugendfreiwilligendienst zählen das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese sowie auch speziell konzipierte Freiwilligendienste können auch im europäischen Ausland (EFD) und im über Europa hinausreichenden Ausland (IJFD) geleistet werden. Diese Angebote richten sich in der Regel an junge Erwachsene zwischen einem Alter von 18 und 27 Jahren und sehen die Ausübung einer Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum von zumeist 12 Monaten (verlängerbar auf bis zu 24 Monate) vor.

 

Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste. Darüber hinaus dienen diese zumeist der beruflichen Orientierung. Die Freiwilligen werden stets pädagogisch begleitet. So nehmen sie innerhalb eines Jahres an mindestens 25 Seminartagen teil, welche auch von ihnen selbst mitgestaltet werden können, und werden individuell betreut.

 

Im Vordergrund steht beim Freiwilligendienst der Beitrag junger Menschen für die Gesellschaft. Die gelebte Solidarität des Freiwilligendienstes und das Zusammenkommen junger und älterer Menschen aus ganz verschiedenen Lebenswelten ist besonders wichtig in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Erfahrungen gelebter Solidarität und alltäglichen Verständnisses sind das beste Mittel, unsere Gesellschaft gegen Radikalisierung, Hass und Unverständnis zu immunisieren.

 

Freiwillige erhalten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein Taschengeld.

 

Das Taschengeld unterliegt einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von maximal 6% der in der Rentenversicherung der Arbeiter*innen jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beläuft sich diese Begrenzung auf 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Freiwillige haben dazu einen Anspruch auf Kindergeld. Ihnen können eine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, können diese mit Geldersatzleistungen abgegolten werden.

 

Die Einrichtungen haben die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherung und zumeist einen Beitrag zur Bildungsarbeit zu leisten.

 

Da in den meisten Fällen weder eine Unterkunft noch Geld zur Verpflegung bereitgestellt wird, haben zu viele junge Erwachsene nicht die Möglichkeit, überhaupt einen Freiwilligendienst zu leisten beziehungsweise einen Freiwilligendienst ihrer Wahl an einem selbst bestimmten Standort zu absolvieren. Jedoch unterscheiden sich die Angebote an Freiwilligendiensten inhaltlich erheblich von Standort zu Standort.

 

Die Nachfrage nach einem Freiwilligendienst ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im städtischen Bereich ist die Nachfrage meist höher als die Anzahl an Angeboten, während im ländlichen Bereich teilweise ein Überangebot herrscht, beziehungsweise dort viele Angebote unbesetzt bleiben.

 

Manche Universitäten berücksichtigen einen Freiwilligendienst in ihrem hochschulinternen Auswahlverfahren, allerdings variiert das nach Land und Universität.

 

Wir fordern daher:

  • Eine stärkere Bewerbung der Angebote, vor allem an Schulen. Die Schüler*innen sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in ein Studium oder eine Ausbildung wahrnehmen können.
  • Während im städtischen Bereich angestrebt werden muss, dass mehr Angebote geschaffen werden, gilt es im ländlichen Bereich in besonderer Weise an der Bewerbung zu arbeiten.
  • Freiwilligendienste sind als ein Engagement zu begreifen, das einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Freiwilligendienstleistenden, denn Freiwilligendienste sind immer auch ein Bildungsangebot. Um diese gesamtgesellschaftlich zu fördern, ist eine angemessene Würdigung für die Ausübenden unabdingbar. Viel zu oft werden Freiwilligendienste als „billige Arbeitskräfte betrachtet, was die Sinnhaftigkeit und Würde dieses Engagements in sein Gegenteil verkehrt.
  • Freiwilligendienste sind auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Kein regulärer Arbeitsplatz darf weiterhin mit einer FSJ-Stelle besetzt werden!
  • Es müssen in Bund und Ländern Anlaufstellen für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden, die mit eigener Initiative regelmäßig die Träger und Einsatzstellen kontrollieren und als Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise wird die Qualität der Stellen und Träger fortwährend Prüfungen unterzogen und gesichert.
  • Die Einsatzstellen haben ein Taschengeld von mindestens 450 Euro zu erbringen. Es muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der anbietenden Träger*innen gesorgt werden.
  • Aus dem Bundeshaushalt hat das von den Einrichtungen gezahlte Taschengeld auf den Betrag des Baföghöchstsatzes ergänzt zu werden.
  • Um auch Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien, einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, sind Möglichkeiten weiterer staatlicher Förderungen für solche zu prüfen, weitere finanzielle Belastungen wie z.B. sogenannte „Solidaritätszahlungen“ anfallen, welche für den Antritt obligatorisch sind.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD spricht sich dafür aus, dass ein Freiwilligendienst für alle junge Erwachsene, die dieses anstreben, ermöglicht werden muss.

Über 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jährlich im Rahmen eines Freiwilligendienstes für unsere Gesellschaft.

 

Als Jugendfreiwilligendienst zählen das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese sowie auch speziell konzipierte Freiwilligendienste können auch im europäischen Ausland (EFD) und im über Europa hinausreichenden Ausland (IJFD) geleistet werden. Diese Angebote richten sich in der Regel an junge Erwachsene zwischen einem Alter von 18 und 27 Jahren und sehen die Ausübung einer Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum von zumeist 12 Monaten (verlängerbar auf bis zu 24 Monate) vor.

 

Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste. Darüber hinaus dienen diese zumeist der beruflichen Orientierung. Die Freiwilligen werden stets pädagogisch begleitet. So nehmen sie innerhalb eines Jahres an mindestens 25 Seminartagen teil, welche auch von ihnen selbst mitgestaltet werden können, und werden individuell betreut.

 

Im Vordergrund steht beim Freiwilligendienst der Beitrag junger Menschen für die Gesellschaft. Die gelebte Solidarität des Freiwilligendienstes und das Zusammenkommen junger und älterer Menschen aus ganz verschiedenen Lebenswelten ist besonders wichtig in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Erfahrungen gelebter Solidarität und alltäglichen Verständnisses sind das beste Mittel, unsere Gesellschaft gegen Radikalisierung, Hass und Unverständnis zu immunisieren.

 

Freiwillige erhalten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein Taschengeld.

 

Das Taschengeld unterliegt einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von maximal 6% der in der Rentenversicherung der Arbeiter*innen jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beläuft sich diese Begrenzung auf 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Freiwillige haben dazu einen Anspruch auf Kindergeld. Ihnen können eine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, können diese mit Geldersatzleistungen abgegolten werden.

 

Die Einrichtungen haben die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherung und zumeist einen Beitrag zur Bildungsarbeit zu leisten.

 

Da in den meisten Fällen weder eine Unterkunft noch Geld zur Verpflegung bereitgestellt wird, haben zu viele junge Erwachsene nicht die Möglichkeit, überhaupt einen Freiwilligendienst zu leisten beziehungsweise einen Freiwilligendienst ihrer Wahl an einem selbst bestimmten Standort zu absolvieren. Jedoch unterscheiden sich die Angebote an Freiwilligendiensten inhaltlich erheblich von Standort zu Standort.

 

Die Nachfrage nach einem Freiwilligendienst ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im städtischen Bereich ist die Nachfrage meist höher als die Anzahl an Angeboten, während im ländlichen Bereich teilweise ein Überangebot herrscht, beziehungsweise dort viele Angebote unbesetzt bleiben.

 

Manche Universitäten berücksichtigen einen Freiwilligendienst in ihrem hochschulinternen Auswahlverfahren, allerdings variiert das nach Land und Universität.

 

Wir fordern daher:

  • Eine stärkere Bewerbung der Angebote, vor allem an Schulen. Die Schüler*innen sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in ein Studium oder eine Ausbildung wahrnehmen können.
  • Während im städtischen Bereich angestrebt werden muss, dass mehr Angebote geschaffen werden, gilt es im ländlichen Bereich in besonderer Weise an der Bewerbung zu arbeiten.
  • Freiwilligendienste sind als ein Engagement zu begreifen, das einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Freiwilligendienstleistenden, denn Freiwilligendienste sind immer auch ein Bildungsangebot. Um diese gesamtgesellschaftlich zu fördern, ist eine angemessene Würdigung für die Ausübenden unabdingbar. Viel zu oft werden Freiwilligendienste als „billige Arbeitskräfte betrachtet, was die Sinnhaftigkeit und Würde dieses Engagements in sein Gegenteil verkehrt.
  • Freiwilligendienste sind auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Kein regulärer Arbeitsplatz darf weiterhin mit einer FSJ-Stelle besetzt werden!
  • Es müssen in Bund und Ländern Anlaufstellen für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden, die mit eigener Initiative regelmäßig die Träger und Einsatzstellen kontrollieren und als Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise wird die Qualität der Stellen und Träger fortwährend Prüfungen unterzogen und gesichert.
  • Die Einsatzstellen haben ein Taschengeld von mindestens 450 Euro zu erbringen. Es muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der anbietenden Träger*innen gesorgt werden.

 

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion 
Überweisungs-PDF: