Antrag 110/II/2014 Elternnachzug

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, durch gesetzliche Regelung zu ermöglichen, dass Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, ihre Eltern nach Deutschland holen dürfen, um sie zu pflegen, wenn diese pflegebedürftig geworden sind und im Herkunftsland eine hinreichende Versorgung nicht gewährleistet ist, durch Angehörige ersten Grades.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Eingebürgerte Migranten sind Deutsche. Bislang ist Nachzug erwachsener Eltern nur in Härtefällen nach § 36 Abs. 2 AufenthG möglich. Eine Gesetzesänderung würde neben dem AufenthG auch weitere Gesetze tangieren (Bsp. das Krankenversicherungsgesetz, das Pflegegesetz usw.), die dafür geändert werden müssten. Das wurde intern jedoch bislang noch nicht in den unterschiedlichen AGén der Bundestagsfraktion diskutiert.