Antrag 64/I/2017 Dublin IV ablehnen!

Status:
Annahme

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Neufassung der sogenannten Dublin Verordnung vorgelegt, die wir in grundsätzlichen Punkten ablehnen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im europäischen Parlament und im Bundestag, sowie die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder auf, die Vorschläge abzulehnen und Reformschritte vorzulegen, die ein solidarisches, faires und einheitliches Aufnahmesystem in Europa begründen. U. a. folgende Aspekte der Reformvorschläge lehnen wir aufs Schärfste ab:

 

Keine Zulässigkeits- und Beschleunigte Verfahren

In Anlehnung an die EU-Türkei-Vereinbarung soll bei jedem Asylantrag als erster Schritt geprüft werden, ob der Asylantrag zulässig ist. War der Asylsuchende vorher in einem „ersten Asylstaat“ (ein Land, wo die Person schon einen Schutzstatus zugesprochen bekommen hat) oder in einem „sicheren Drittstaat“ dann soll der Asylantrag als unzulässig erklärt werden. Kommt die Person aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ dann soll auch in einem beschleunigten Verfahren der Antrag abgelehnt werden. Auf europäischer Ebene sollen „sichere Dritt- und Herkunftsstaaten“ festgelegt werden. Wir lehnen die Idee der „sicheren Herkunftsstaaten“ wie schon auf Bundesebene auch auf europäischer Ebene und die Zulässigkeitsverfahren ab.

 

Ermessenklausel und Fristen für Wiederaufnahmegesuch und Überstellung erhalten

Mithilfe der Ermessenklausel hat Deutschland 2015 die Dublin-Verfahren bezüglich syrischer Flüchtlinge ausgesetzt und aus humanitären Gründen die Zuständigkeit für diese übernommen. Mit Dublin IV soll dies nicht mehr möglich sein. Auch sollen die Fristen entfallen, nach denen ein Wiederaufnahmegesuch an den Ersteinreisestaat gestellt oder eine Überstellung durchgeführt werden muss. Somit wird den Staaten an den EU-Außengrenzen die permanente Verantwortung übertragen. Beide Änderungen lehnen wir ab.

 

Korrekturmechanismus für Zuweisung von Asylsuchenden kein Ansatz für solidarische Verteilung

Der Vorschlag zur Verteilung von Asylsuchenden zur Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen ist unzureichend und am Ende wahrscheinlich kaum wirksam. Die Korrektur beschränkt sich zum einen nicht auf den Großteil der Anträge – die, die wahrscheinlich als unzulässig erklärt werden, sind nicht beinhaltet. Eine Verteilung wird darüber hinaus erst ab einer Überschreitung der Zielgröße von über 150%, für die der jeweilige Staat laut Quotenverteilung (nach Bevölkerungsgröße und Gesamt-BIP) zuständig wäre, gestartet. Die Verbindlichkeit an der Verteilung ist weiterhin dürftig geregelt und Ausstiegsmöglichkeit durch einen „Solidarbeitrag“ wird sicher ohne Wirkung bleiben. Wir wollen eine tatsächliche solidarische Verteilung, die auch den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht wird und diese berücksichtigt. Ein „Weiter so“ des nationalen Egoismus lehnen wir ab.

 

Sanktionierung von Sekundärmigration gehört gestrichen

Asylsuchenden sollen im Falle, dass sie ihren Antrag nicht im Ersteinreise-Land gestellt haben durch beschleunigte Verfahren, die zu massiven Nachteilen führen werden, bestraft werden. Wenn Asylsuchen nicht im zuständigen Land bleiben, soll auch noch der Verlust aller „materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme“ entfallen. Leistungsbegrenzung auf Basisleistungen für Geflüchtete dürfen nicht gegen bestehende Rechtsgrundlagen verstoßen. Diese harte Drangsalierung von Geflüchteten gehört gestrichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion und SPD Abgeordnete im EP