Antrag 70/I/2017 Die Bürgerversicherung nach der Bundestagswahl 2017 umsetzen

Status:
Erledigt

Wir fordern die Bürgerversicherung als eine Bedingung für den Eintritt der SPD in eine neue Koalition auf Bundesebene nach der Bundestagswahl 2017 zu machen, sollte das Wahlergebnis eine Koalitionsoption für die SPD eröffnen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will eine Bürgerversicherung. Sie ist Garantie der Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt.

 

Zentrale Vorgaben für die Finanzierung der Bürgerversicherung sind dabei für uns: Alle zahlen ein, Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen und Selbstständige. Außerdem werden neben dem Lohn auf weitere Einkommen Beiträge bezahlt. Die Umsetzung einer Bürgerversicherung in einem Schritt ist unrealistisch. Zur pragmatischen und praxistauglichen Umsetzung der Bürgerversicherung fordern wir die Umsetzung von fünf Elementen, die auch unabhängig voneinander wirken:

 

–        Die Krankenversicherung wird wieder paritätisch von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bezahlt.

–        Alle Einkommensarten werden mit zu definierenden Freibeträgen beitragspflichtig. Hierzu wird eine zweite Säule der Beitragsbemessung eingezogen. Die Beitragsbemessung für die zweite Säule erfolgt über die Finanzämter. Die Einnahmen werden z.B. für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur und Präventionsmaßnahmen verwendet. Perspektivisch soll die Beitragsbemessungsgrenze für abhängig beschäftigte aufgehoben werden.

–        Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Rentenversicherung erhöht, um mit den zusätzlichen Einnahmen wieder Leistungen wie Hörgeräte, Sehhilfen und Zahnersatz finanzieren zu können. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze ebenfalls angehoben.

–        Die Unterschiede bei der ärztlichen Vergütung von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten werden aufgehoben, um u.a. die bedarfsgerechte Verteilung von Vertragsärzten zu erleichtern.

–        Beamt*innen erhalten wieder volle Wahlfreiheit ihrer Krankenversicherung. Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr den Arbeitgeberanteil. Die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der GKV wird deutlich abgesenkt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 72/I/2017 (Konsens)