Antrag 166/I/2015 Beweis- und Spurensicherung nach Sexualstraftaten

Status:
Erledigt

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Anonyme Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.

 

Wir fordern den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)