Antrag 27/I/2015 Beschwerde Arbeitsschutz II

Status:
Annahme

Die BT-Fraktion, wird beauftragt, sich für die Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs für Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

  • über Nichteinhaltung von Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und
  • über grobe Verletzung einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation

 

in allen Bundesländern einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsschutz stellt das BMAS ein Bürgertelefon (030 221 911 004) zur Verfügung.  Auch beim Mindestlohngesetz hat das BMAS eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet, um einen Missbrauch des Mindestlohngesetzes vorzubeugen.   Bei konkreter Nichteinhaltung von Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und groben Verletzungen einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation sind Berufsgenossenschaften