Antrag 74/II/2014 Benachteiligung von MVZ beenden!

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen im Bundesrat werden aufgefordert, sich für gleiche Wettbewerbschancen aller ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtungen einzusetzen. Neben den klassischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen stellen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bereits heute einen wichtigen Bestandteil der ambulanten Versorgung dar, da sie die interdisziplinäre Zusammenarbeit erleichtern und Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit bieten, auch in Anstellung tätig zu sein.

 

Die gesetzliche Benachteiligung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gegenüber den Einzel- und Gemeinschaftspraxen gilt es daher zu beenden, insbesondere:

  • bei der Bewerbung um offene Vertragsarztsitze,
  • bei der Möglichkeit, Filialen in anderen Planungsbereichen zu gründen,
  • bei der Honorierung der Leistungen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Zur Verbesserung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung für gesetzlich Versicherte und Stärkung der Patientenrechte hat der Bundestag am 11. Juni 2015 das Versorgungsstärkungsgesetz (Drs. 18/4095, 18/5123) beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in der parlamentarischen Beratung wichtige Veränderungen durchsetzen, um die Probleme bei der ärztlichen Versorgung beseitigen zu können.   So werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterentwickelt. Auch Kommunen erhalten die Möglichkeit, MVZen gründen zu können, um die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern.