Antrag 115/II/2018 Ausbildungsduldung für Geflüchtete- “Unmittelbar bevorstehend” im Gesetz für Berlin definieren!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungsduldung für Geflüchtete durch die Ausländerbehörden uneingeschränkt erteilt werden und den Prozess transparent mitgestalten. Zusätzlich soll die Ermessensduldung  für den Übergangszeitraum -vom Antrag bis zum Ausbildungsbeginn- min. 6 Monate bis zu einen Jahr erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung vorliegen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ausbildungsduldung für Geflüchtete

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungsduldung für Geflüchtete durch die Ausländerbehörden uneingeschränkt zu erteilen und den Prozess transparent mitzugestalten. Zusätzlich soll die Ermessensduldung  für den Übergangszeitraum -vom Antrag bis zum Ausbildungsbeginn- min. 6 Monate bis zu einen Jahr erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung vorliegen.