Antrag 162/II/2018 Aus dem Facebook-Skandal lernen

Obwohl beim Facebook-Skandal Millionen von Nutzer*innendaten ausgelesen und ohne Einwilligung der Nutzer*innen für politische Zwecke missbraucht wurden, erscheint es angesichts der globalen und nationalen Nutzer*innenzahlen wenig realistisch, das Datenmonopol großer sozialer Netzwerke wie Facebook und seine Tochterfirmen (Instagram und Whatsapp), Google oder Amazon wirksam zu begrenzen.

 

Deswegen fordern wir:

  • eine drastische Verbesserung des Datenschutzes. Insbesondere sind Landes- und Bundesdatenschutzbehörden mit erheblich mehr Personal auszustatten,
  • einen Diskussionsprozess anzustoßen, wie mit dem digitalen Kapitalismus umzugehen ist.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an ASJ, FA II – EU-Angelegenheiten, Forum Netzpolitik)

 

 

Stellungnahme Forum Netzpolitik: Zurückweisung des Antrags.

Begründung:

Beide Forderungen entsprechen bereits weitestgehend der Beschlusslage und würden nicht zu einer klareren Positionierung der Partei führen. Soweit der Antrag eine bessere personelle Ausstattung von Datenschutzbehörden fordert, ist dies bereits Beschlusslage des Landesparteitags (aufgrund des Antrags 168/II/2018). Auch zur Beschränkung der Macht digitaler Plattformanbieter hat der Landesparteitag bereits konkrete Beschlüsse gefasst, hinter denen der vorliegende Antrag zurückbleibt (aufgrund des Antrags 163/II/2018). Im Übrigen sei auf die mögliche Beteiligung in den verschiedenen laufenden Diskussionsprozessen in den unterschiedlichen Gliederungen zum digitalen Kapitalismus hingewiesen, insbesondere zum aktuell von Andrea Nahles vorgelegten Papier zu einem „Daten-für-Alle-Gesetz“.

 

 

 

Stellungnahme  ASJ: Zurückverweisung an den Antragssteller zur weiteren Überarbeitung.

Begründung

Eine Annahme des Antrags in seiner jetzigen Form würde nicht zu einer klareren Positionierung der Partei führen. Die politische Debatte über schärfere und konkretere datenschutzrechtliche Anforderungen für elektronische Kommunikationsdienste läuft bereits. Derzeit wird auf europäischer Ebene an der ePrivacy-Verordnung gearbeitet, die diesen Bereich abdecken soll. Im Antrag sollte daher vor dem Hintergrund der breiten Debatte präzisiert werden, welche Maßnahmen mit der geforderten „drastischen Verschärfung“ gemeint sind und wie sich dies zu den aktuell diskutierten Vorschlägen (Tracking-Verbot, privacy by default u.a.) verhalten.  Dabei sollte auch die Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Sammeln und Verwerten von Daten durch Facebook berücksichtigt werden.

 

Im Übrigen sei auf die mittlerweile bestehende Beschlusslage des Landesparteitags verwiesen. Soweit der Antrag eine bessere personelle Ausstattung von Datenschutzbehörden fordert, ist dies bereits Beschlusslage des Landesparteitags (aufgrund des Antrags 168/II/2018). Auch zur Beschränkung der Macht digitaler Plattformanbieter hat der Landesparteitag bereits konkrete Beschlüsse gefasst, hinter denen der vorliegende Antrag zurückbleibt (aufgrund des Antrags 163/II/2018; beide Anträge vom Forum Netzpolitik).