Antrag 39/I/2018 Abführung der Künstlersozialabgaben besser kontrollieren

Status:
Annahme

Die Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch geeignete Kontrollmechanismen von in Berlin tätigen Produktionsgesellschaften der darstellenden Künste sichergestellt wird, dass für die bei ihnen Beschäftigten die Sozialabgaben regelmäßig und vollständig abgeführt werden und dies entsprechend dokumentiert wird.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III):   Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat bisher keine Beratungen zur Frage Künstlersozialabgabenkontrolle aufgenommen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 1981 und die Gründung der Künstlersozialkasse im Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn bilden die Voraussetzung für die Absicherung von Kultur- und Medienschaffenden in Deutschland. Die Verbesserung des Sozialschutzes von Künstlerinnen und Künstlern bzw. von Publizistinnen und Publizisten ist eine Bundesangelegenheit. Die Prüfung einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Sozialschutzes von Kultur- und Medienschaffenden wird derzeit geprüft. Eine Parlamentsinitiative zur Künstlersozialabgabenkontrolle ist derzeit nicht in Planung. Nach Künstlerversicherungssozialgesetz schließt die Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe auch die selbständige Meldung bei der Künstlersozialkasse ein. Neben Betriebs- bzw. Sozialversicherungsprüfungen durch Künstlersozialkasse und Deutscher Rentenversicherung sind Nachzahlungen, Säumniszuschläge und Bußgelder Instrumente zum Abgabeneinzug. Mit Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG) im Jahr 2015 wurden die Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung erheblich verschärft. Im Dezember 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Evaluierung des KSAStabG beauftragt. Der Abschluss der Evaluierung ist für November 2020 geplant.
Überweisungs-PDF: