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Antrag 53/I/2016 Antidiskriminierungspolitik stärken – Diskriminierungsschutz verbessern – Diversity als Querschnittsaufgabe verankern

1.04.2016

Berlin hat als erstes Bundesland 2007 eine Landesantidiskriminierungsstelle eingesetzt. Sie hat einen maßgeblichen Beitrag zur Sichtbarmachung und Bekämpfung von Diskriminierungen geleistet. Es ist nunmehr an der Zeit, diese zentrale Aufgabe auch als ein Ressorthandlungsfeld verbindlich zu beschreiben und administrativ in eine eigene –Ressourcen gestärkte – Fachabteilung überzuleiten.
Hierauf aufbauend und mit dem zentralen Ziel, Menschen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu unterstützen sowie zu einer Vielfalt wertschätzenden Stadtkultur beizutragen, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, die Antidiskriminierungs- und die Diversitypolitik als fachliche Querschnittsaufgabe wie folgt weiterzuentwickeln:

 

  • Die rechtlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz werden verbessert, indem
    • das landesrechtliche Potential zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung positiver Ansätze gezielt ausgeschöpft wird und vor allem ein Landesantidiskriminierungsgesetz spätestens in der kommenden Legislaturperiode beschlossen wird.
    • eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht wird, die u.a. ein Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und eine kritische Überprüfung der Verwendung des Begriffs der „Rasse“ wie auch der zahlreichen Ausnahmetatbestände des AGG zum Inhalt hat,
    • das Land Berlin einen Entschließungsantrag im Bundesrat stellt, welcher die Bundesregierung auffordert, die deutsche Blockade gegenüber der sog. 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aufzugeben und somit das Antidiskriminierungsrecht in der gesamten EU zu stärken.
  • Die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit für die breite Öffentlichkeit und spezielle Zielgruppen werden weitergeführt und ausgeweitet, wissenschaftliche Untersuchungen zur Aufhellung von Dunkelfeldern der Diskriminierung beauftragt.
  • Präventive Ansätze der Antidiskriminierungsarbeit wie das Diversity Mainstreaming werden deutlich gestärkt, indem Maßnahmen und Strategien, die dem positiven Umgang mit Vielfalt innerhalb und außerhalb der Verwaltung dienen, nachhaltig verankert werden. Dabei muss es das Ziel einer modernen, qualitätsbewussten Verwaltung sein, in Form eines Diversity Mainstreaming alle Angebote und Dienstleistungen auf die Vielfältigkeit der Berliner Bevölkerung hin auszurichten.
  • Anonymisierte Bewerbungsverfahren setzen ein starkes Signal für Chancengleichheit und sind zugleich ein wichtiges Instrument einer modernen diversityorientierten Personalpolitik. Behörden und Landesunternehmen werden verpflichtet, es flächendeckend einzusetzen. Die Umsetzung soll bis Ende der nächsten Legislatur erfolgt sein.
  • Um der strukturellen Diskriminierung in Verwaltung und Gesellschaft zu begegnen sind institutionelle Routinen und Regeln auf eine diskriminierende Wirkung hin entsprechend zu überprüfen.
  • Eine niedrigschwellige, bedarfsgerechte und zielgruppensensible antidiskriminierungs-bezogene Beratungsinfrastruktur muss berlinweit gewährleistet und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört etwa die Etablierung einer Hotline zur Beratung im Fall von Diskriminierung.
  • Ggf. verpflichtende Anti-Diskrimienierungs- und Diversity-Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal der öffentlichen Verwaltung, insbesondere das Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen.

Antrag 32/I/2016 Verbesserung der Qualität im Kitabereich

1.04.2016

Die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates sollten die Mitgliederbefragung aus dem Jahre 2015 in ihrem Handeln berücksichtigen. In dieser Befragung wurde sich deutlich für eine Qualitätssteigerung im Kitabereich ausgesprochen, bevor es zur Reduzierung von Beiträgen bzw. eine Ausweitung der Kostenfreiheit im Kitabereich kommt.

 

Die SPD Berlin soll sich daher zuerst um eine Verbesserung der Qualität im Kitabereich einsetzen, bevor es zu einer Ausweitung der Beitragsfreiheit kommt. Im Bezug auf die Qualitätsentwicklung sollten vor allem die folgenden Punkte angegangen und verbessert werden:

  • Betreuungsschlüssel in Berlin gesetzlich senken
  • Verbesserung der Bezahlung von Erzieherinnen und Erzieher
  • Schaffung von flexibleren Kitazeiten und Anpassung an die Arbeitszeiten der Eltern in unserer Stadt Berlin
  • Flächendeckender Ausbau von Zusatzangeboten (Sportkurse, Sprachkurse, musikalische Früherziehung und andere) für alle Kinder
  • Schaffung von weiteren Kitas in kommunaler Trägerschaft, um die Steuerungselemente des Landes und der Bezirke auszubauen
  • Ausbau der Familienzentren an den Kitas
  • Stärkere Besetzung der Jugendämter, so dass Kitascheine schneller bearbeitet und ausgegeben werden können
  • Ganztagesangebote auch für Kinder von Transferleistungsbeziehenden

 

Antrag 28/I/2016 Betriebliche Ausbildung stärken!

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden beauftragt, eine Gesetzesinitiative für eine Ausbildungsgarantie und eine Ausbildungsplatzumlage auf Landesebene zu ergreifen.

 

Die Ausbildungsgarantie gilt ab dem Ausbildungsjahr 2017/2018 und stellt sicher, dass alle jungen Berlinerinnen und Berliner, nachdem sie die Schule verlassen haben, ein verbindliches Angebot für eine Ausbildung oder eine Qualifizierung, die auf einen Berufsabschluss hinführt, erhalten.

 

Die Ausbildungsplatzumlage auf Landesebene wird als Sonderabgabe für alle Berliner Unternehmen ausgestaltet, mit deren Aufkommen jene Betriebe gefördert werden, die ausbilden. Die Umlage soll darüber hinaus wertneutral sein und anfallende Verwaltungskosten dürfen nicht aus dem Aufkommen finanziert werden.

 

Antrag 25/I/2016 Infrastrukturprogramm für die wachsende Stadt

1.04.2016

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass das rasante Wachstum Berlins durch ein koordiniertes Programm zur Verbesserung der Infrastruktur des Landes und der Bezirke begleitet und gesteuert wird. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, die Aufstellung und Umsetzung eines solchen Programms zu unterstützen und voranzutreiben.

 

Ziel des Infrastrukturprogramms soll es insbesondere sein, die Bezirke, die besonders stark vom Bevölkerungswachstum betroffen sind, in die Lage zu versetzen, ihre Infrastruktur den wachsenden Anforderungen anzupassen. Dafür erhalten diese Bezirke gezielt und zweckgebunden finanzielle Unterstützung durch das Land Berlin.

 

Das Programm soll ausdrücklich nicht dazu dienen, die Verbesserung der Infrastruktur in den betroffenen Bezirken zentral zu steuern. Die Bezirke entscheiden im Rahmen des Programms selbst und eigenständig, für welche konkreten Projekte sie das zur Verfügung gestellte Geld verwenden.

 

Das Programm umfasst folgende Punkte:

  • Die Sanierung und den Neubau von Schulen, Kitas und sonstiger sozialer und kultureller Infrastruktur
  • Die gezielte Verbesserung des ÖPNV und der Straßeninfrastruktur, auch unter Beachtung des Inklusionsaspekt und der Förderung des Fahrradverkehrs.
  • Die Verbesserung des Bürgerservice mit dem Schwerpunkt der Bürgerämter.

 

Diese Punkte sollen zudem bei der Entwicklung neuer Wohnungsbaustandorte mitgeplant werden, wobei insbesondere die demographische Entwicklung der einzelnen Bezirke berücksichtigt werden soll. Ferner sollen durch finanzielle Prämien zur Finanzierung der o.g. Punkte die Anreize für die Bezirke erhöht werden, neue Wohnungsbaupotentiale zu erschließen.

 

Als ein erster Schritt soll das Sonderprogramm Infrastruktur in der wachsenden Stadt (SIWA) so angepasst werden, dass die unterschiedlich hohen Bedarfe in den Bezirken, die sich aus dem unterschiedlich starken Bevölkerungswachstum ergeben, berücksichtigt werden.

 

Antrag 24/I/2016 Keine Absenkung der Abstandsflächen

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Novellierung der Berliner Bauordnung die Abstandsflächen nicht erneut abgesenkt werden.