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Antrag 159/I/2019 Gesund in der Schule Schulgesundheitskräfte – auch in Berlin!

25.02.2019

In Brandenburg wurde 2017 ein Modellprojekt ins Leben gerufen, bei dem 10 Schulgesundheitskräfte ihren Einsatz begannen. Die Zwischenevaluation des Projektes, von dem pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Berlin begleitet, ergab, dass die Schulgesundheitskräfte die Gesundheitskompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonal positiv beeinflussen.

 

Deshalb fordern wir die Etablierung von einem Modellprojekt zur Überprüfung der Umsetzung von Schulgesundheitskräften in Berlin.

Antrag 95/I/2019 Maßnahmen für eine bessere frühkindliche Sprachförderung

22.02.2019

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

Zu den Maßnahmen müssen zählen:

  1. Informationskampagnen und gezielte Hausbesuche bei Kindern, die keine Kita besuchen, sollen sicherstellen, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen und Eltern dies wissen.
  2. Bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfes müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann.
  3. Eine Rückmeldung an das Jugendamt muss unverzüglich nach Förderbedarffeststellung erfolgen – ebenso an das Schulamt, damit Maßnahmen zur Sprachförderung eingeleitet werden können.
  4. Senat und Bezirke müssen genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen. Insbesondere müssen die Kapazitäten für sprachfördernde Maßnahmen durch entsprechende Fachkräfte geschaffen werden.
  5. Kitas mit einem hohem Anteil an Kindern mit erhöhtem sollen so ausgestattet werden, dass diese Kindertagesstätten zusätzliche Fachkräfte für Sprachbildung erhalten und eine kontinuierliche, qualifizierte Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf gewährleisten.
  6. Die Wirksamkeit der Sprachförderung muss regelmäßig evaluiert werden.

 

Antrag WV77/I/2018 Back to School! Progressive Lösungsstrategien gegen Schulschwänzen.

30.04.2018

Berlin führt die bundesweite Statistik der Schulschwänzer*innen an – und die Zahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Die aktuellen Lösungsvorschläge und Maßnahmen gegen dieses Phänomen führen jedoch weder zum Erfolg, noch entsprechen sie unseren Vorstellungen eines zwangfreien Schulsystems. Statt sich auf Ursachenbekämpfung zu konzentrieren, drohen Sanktionen für Schüler*innen und Eltern, unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben von der Schule.

 

Die Ursachen für Schulschwänzen sind jedoch vielfältig. Es ist eine Ausdrucksform und Folge von verschiedenen Problemkonstellationen und inneren Systems der Schüler*innen. Die Gründe können Überforderung und Leistungsdruck, Unterforderung und Langeweile im Unterricht, Mobbing und Versagensängste sein.

 

In Berlin zeigt sich, dass trotz Sanktionen, die Zahlen der Schulversäumnisanzeigen vom Schuljahr 2015/16 (7.052) zum Schuljahr 2016/2017 (7.725) gestiegen sind. Das liegt zum einen an den verschärften Regeln, die vorsehen, dass Schulen dem Schulamt per Versäumnisanzeige melden müssen, wenn ein*e Schüler*in fünf Tage im Halbjahr unentschuldigt fehlt. Auf der anderen Seite sind die Zahlen durch das härtere Vorgehen und Bußgelder bis zu 2.500 Euro für die Eltern nicht zurückgegangen, sodass es sich nicht um ein erfolgreiches Instrument handelt.

 

Die seit 2004 geltenden Regeln werden in den Berliner Bezirken zudem unterschiedlich konsequent durchgesetzt. Während Neukölln die meisten Bußgelder und polizeiliche Maßnahmen gegen Schüler*innen verbuchen kann, verzichten Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick gänzlich auf Bußgelder. Steglitz-Zehlendorf setzt auf einen Modellversuch mit kleinen Klassen, in denen Schüler*innen in den Schulalltag zurückgeführt werden sollen, da diese die Schüler*innen stigmatisieren und nicht auf die individuellen Bedürfnisse, wie z.B. Unterforderung eingehen.

 

Für die Mehrheit der Schulschwänzer*innen geht es nicht um Wegbleiben-Wollen sondern um Nicht-da-sein-können. Für uns trägt auch das aktuelle Schulsystem zu den oben genannten Ursachen bei. Nur ein grundlegend anderes Schulsystem, wie wir Jusos es fordern, kann das Problem grundsätzlich lösen. Ein Schulsystem, das die Schüler*innen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt stellt und frei von Leistungszwängen und Versagensängsten ist, behebt zahlreiche Ursachen für Schulschwänzen.

Auf dem Weg dorthin wollen wir die Schulschwänzer*innen entstigmatisieren und entkriminalisieren.

 

Deshalb fordern wir:

  • Bußgelder für Eltern von Schulschwänzer*innen gänzlich abschaffen
  • Kürzungen von Kindergeld oder anderen Sozialleistungen lehnen wir ab
  • Temporäre Kleinklassen, in denen Schulschwänzer*innen getrennt unterrichtet werden lehnen wir ab
  • flächendeckend Beratungsangebote als erste zuständige Stelle für Schulschwänzer*innen ausbauen
  • flächendeckend mehr Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen einstellen, um zielgerichtet im Klassenverband unterstützend zu wirken. und neue Stellen schaffen
  • im Rahmen der Beratung oder Hilfeleistung darf das Verhalten von Schüler*innen weder stigmatisiert noch verurteilt werden
  • als erstes Ziel sollen die individuellen Beweggründe des Schulschänzens ermittelt werden und den individuellen Ursachen entsprechend gehandelt werden.
  • ein Meldesystem an den Schulen etablieren, um Schulschwänzer*innen frühzeitig zu erkennen
  • ein Vorgehen aller Bezirke orientiert am Beispiel-Handlungsplan der Senatsverwaltung für Bildung mit Handlungsspielraum für an den jeweiligen bezirklichen Sozialstrukturen angepasste Maßnahmen, ergänzt um regelmäßigen Best-Practice-Austausch zwischen den Schulämtern
  • in dem festzustellenden Fall, dass Schüler*innen regelmäßig nicht am Unterricht teilnehmen, da die Anreise an die Schule oder der Heimweg durch die Erziehungsberechtigten nicht ermöglicht wird (z.B. wenn der Schulweg zu Fuß unverhältnismäßig lang wäre), ist dem*der Schüler*in ein entsprechendes, nicht übertragbares Ticket für den ÖPNV zu finanzieren und auszuhändigen. Die entstehenden Kosten sind den Erziehungsberechtigten in Rechnung zu stellen, bis diese dem*der Schüler*in selbst ein Ticket zur Verfügung stellen oder die Anreise anderweitig organisieren.
  • Ausbau des pädagogischen Personals an/in Schulen/Bezirksämtern, das sich in angemessener Weise den individuellen Situationen der vom Unterricht ferngebliebenen widmet
  • Es sollen spezielle Fördermaßnahmen entwickelt werden, um den Schwänzer*innen die Möglichkeit zu geben, Inhalte nachzuholen, bei denen sie aufgrund der Fehlstunden ein Defizit ausgebildet haben

 

Antrag 86/I/2018 Sonderungsverbot an Schulen in „privater“ Trägerschaft

30.04.2018

Wir fordern:

1) Die zuständige Senatsverwaltung soll eine Rechtsverordnung erlassen, um das Sonderungsverbot in staatlich finanzierten Schulen in „privater“ Trägerschaft durchzusetzen und die regelmäßige Überprüfbarkeit der Umsetzung zu ermöglichen. Die Bestimmungen sollen dabei mindestens folgende Inhalte vollständig umfassen:

 

a) die zulässige Höchstgrenze des durchschnittlichen Schulgeldes und sonstiger Beiträge

b) die Verpflichtung, nach Einkommenssituation des Elternhauses gestaffelte Schulgeldbeträge inklusive einer Befreiung bei geringem Verdienst oder Empfang von Sozialleistungen anzubieten und den verbindlichen Mindestanteil der von Schulgeldzahlungen befreiten Schüler*innen festzulegen

c) Entscheidungskriterien über Aufnahme von Schüler*innen

d) Kontrollmechanismen zur Einhaltung der vorgenannten Punkte

 

2) Die Schulen in „privater“ Trägerschaft werden dazu verpflichtet, in ihrer Selbstdarstellung die Offenheit für alle Bevölkerungsgruppen explizit zu betonen und sich nicht als Einrichtung für ausschließlich gehobene Einkommensschichten zu zeigen.

 

Antrag 83/I/2018 Befristete Vertretungseinstellung im Berliner Schuldienst

30.04.2018

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder in der Senatsverwaltung für Schule, Bildung und Jugend werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Hemmnisse abgebaut werden, die es Lehrer/inne/n im Ruhestand erschweren, Arbeitsverträge für Vertretungsunterricht abzuschließen. Künftig soll die Vorlage der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, bzw. die letzte Bescheinigung der Besoldungsstufe aus dem früheren Schuldienst genügen.