Antrag 84/II/2014 Zoologische Gärten in Berlin müssen barrierefrei werden

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden  aufgefordert,  die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Zoologischen Garten und im Tierpark Friedrichsfelde alle Wege, Gehege und sonstigen baulichen Anlagen mit Publikumsverkehr endlich barrierefrei werden, d.h. hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit mit den Bauvorschriften, wie sie auch für landeseigene öffentliche Gebäude gelten, in Einklang gebracht werden. Dabei sind auch die konkreten Erfahrungen von Besuchern mit Behinderungen einzuholen und in die Umsetzung einfließen zu lassen.

Dies gilt insbesondere für die geplante Umgestaltung des Tierparks auf der Grundlage der Neuplanung durch den neuen Direktor.

 

Die notwendigen baulichen Maßnahmen sollen zeitlich nicht erst dann beginnen, wenn eine Sanierung der betroffenen Bauwerke ohnehin vorgesehen ist, sondern binnen zwei Jahren nachdem ein Abweichen der vorhandenen baulichen Anlagen von den Bauvorschriften für barrierefreies Bauen des Landes Berlin festgestellt wurde. Belange des Denkmalschutzes sind entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage zu berücksichtigen, jedoch kann der Denkmalschutz allein kein Grund sein, eine hinsichtlich der Barrierefreiheit notwendige Baumaßnahme zu unterlassen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Zoologische Gärten in Berlin müssen barrierefrei werden

 

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden  aufgefordert,  die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Zoologischen Garten und im Tierpark Friedrichsfelde alle Wege, Gehege und sonstigen baulichen Anlagen mit Publikumsverkehr barrierefrei werden, d. h. hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit mit den Bauvorschriften, wie sie auch für landeseigene öffentliche Gebäude gelten, in Einklang gebracht werden. Dabei sind auch die konkreten Erfahrungen von Besuchern mit Behinderungen einzuholen und in die Umsetzung einfließen zu lassen.

Dies gilt insbesondere für die geplante Umgestaltung des Tierparks auf der Grundlage der Neuplanung durch den neuen Direktor.

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag beschlossen, der nicht vom Koalitionspartner unterstützt wurde.   Stellungnahme SenFin:  An der Zoologischer Garten Berlin AG (Zoo AG) hält das Land Berlin nur eine Aktie (0,03 % des Grundkapitals), die Einflussmöglichkeiten des Senats sind entsprechend begrenzt. Die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) ist die alleinige Tochter der Zoo AG, und damit kein landeseigenes Unternehmen.   Jedoch gewährt das Land der Tierpark GmbH nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen u.a. für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Rahmen des Ziel- und Entwicklungsplans. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, die gerade erst begonnen hat und sich über mehrere Jahre erstrechen wird, wird seitens des Zuwendungsgebers darauf geachtet, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.   Stellungnahme SenStadtUm:  Inklusion / Barrierefreiheit: Zum Thema Einrichtung eines Wegeleitsystems ist der jeweilige Nutzer des Öffentlichen Gebäudes zuständig. Die Anweisung Bau (ABau II 120) regelt das Barrierefreie Bauen. Mit der Verankerung des „Konzept barriere-frei“ und die dazu obligatorische bei Landesvorhaben umzusetzenden Handbücher „Berlin Design for All“ für öffentlich zugängliche Gebäude und öffentlichen Freiraum ist die Anwendung geregelt.