Antrag 40/II/2015 Vereinfachter/gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium für Geflüchtete

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

 

  1. Der Ausländerbehörde wird untersagt, Asylsuchenden pauschal ein Studium zu verweigern und Antragsdokumente mit einem Stempel „Studium nicht gestattet“ zu versehen.
  2. Jeder anerkannte Asylbewerber ist ab dem Tag der Anerkennung grundsätzlich hochschulzugangs- und BAföG-berechtigt. Alle Einkommensanforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sowie die zurzeit bestehende Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten für den BAföG-Zugang entfallen.
  3. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wirbt bei Berliner Hochschulen dafür, bei der Prüfung der Studierfähigkeit (Abitur-Zeugnisse, Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland) erprobte Testverfahren wie TestAS einzusetzen.
  4. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Berliner Hochschulen dabei, die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums durch Vorkurse oder studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern zu schaffen.
  5. Geflüchtete werden nicht der an  Berliner Hochschulen bestehenden Maximalquote von  5 % für ausländische Studierende zugerechnet.
  6. Dazu müssen flankierende Maßnahmen wie studienvorbereitende Maßnahmen sowie studienbegleitende Sprachkurse eingeführt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

 

  1. Der Ausländerbehörde wird untersagt, Asylsuchenden pauschal ein Studium zu verweigern und Antragsdokumente mit einem Stempel „Studium nicht gestattet“ zu versehen.
  2. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Berliner Hochschulen dabei, die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums durch Vorkurse oder studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern zu schaffen.
  3. Geflüchtete werden nicht der an  Berliner Hochschulen bestehenden Maximalquote von  5 % für ausländische Studierende zugerechnet.

 

 

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Fraktion ist nicht zuständig.   Stellungnahme SenBJW: Hochschulstudium: zu 1: Geflüchtete können ein Hochschulstudium in Berlin aufnehmen (September 2015: kein „Studium nicht gestattet“-Stempel der Ausländerbehörde); zu 2.: Vorkurse/ studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern werden durch den Ausbau des Studienkollegs und die Mittel vom DAAD-Programm  angeboten; zu 3.: nicht erledigt und äußerst schwierig in Umsetzung