Antrag 24/I/2014 Verbot von Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, sich für ein Verbot der Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen einzusetzen. Offene Mediationsverfahren ohne eine abschließende Schiedsvereinbarung dürfen aber als Vorverfahren zu einem Gerichtsverfahren vereinbart werden.

Bei Schiedsgerichtsverfahren, die gerne von großen internationalen Konzernen in Verträgen mit der Öffentlichen Hand vereinbart werden, besteht immer das Risiko einer Übervorteilung des Staates. Dies ist nicht nur in Frankreich gerade zu sehen, wo der Staat nach einem Schiedsgerichtsverfahren mehrere Hundert Millionen Euro an einen privaten Vertragspartner zahlen muss und man sicher ist, dass dieser vor nie vor einem staatlichen Gericht gewonnen hätte.

Aber auch in Deutschland ist der Staat mehrfach strukturell benachteiligt. Zum einen arbeiten die Schiedsgerichtsfirmen öfter mit dem jeweiligen Konzern zusammen und kaum mit dem Land Berlin. Sie werden also nicht die Hand beißen, die sie füttert.

Eine Vertretung durch Rechts- und Sprachkundige kann den Sprachmangel beim Entscheider nicht vollständig ausgleichen.

Es gibt keine Kosten- oder Zeitvorteile durch Schiedsgerichtsverfahren, da deutsche Gerichte in Zivil- und Handelssachen entgegen ihres schlechten Rufes weltweit die preiswertesten und schnellsten Gerichte sind. Ihre Entscheidungen sind im Übrigen unbeeinflusst von Korruption und im Vergleich zur Justiz in anderen Ländern und international tätigen Schiedsgerichtsfirmen auch noch kompetenter und sachgerechter.

Die Ergebnisse von Schiedsgerichtsverfahren sind noch weniger voraussagbar, als Gerichts-verfahren, insbesondere da es keine Entscheidungsliteratur gibt und über frühere Verfahren meist Stillschweigen vereinbart wird.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die privaten Anteile der Wasserbetriebe zurückgekauft und der geheime „Konsortialvertrag“ veröffentlicht wurden. Die Mitglieder der Fraktion haben sich in der Enquete Kommission „Neue Energie für Berlin“ für den vollständigen Rückkauf der Strom- und Gasnetze eingesetzt und dies auch im Abschlussbericht der Kommission (siehe Drucksache 17/1192 und Drs. 17/2500) so festgehalten. Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und den privaten Anteilseignern zum Rückkauf der Strom- und Gasnetze laufen noch.   Negative Konsequenzen von Schiedsgerichtsverfahren vermeidet man am konsequentesten, indem gar keine öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public-Private-Partnership (PPP) bestehen, da private Investoren oft auf vertragliche Vereinbarungen zu Schiedsgerichtsverfahren bestehen. Der sicherste Weg solche Vereinbarungen zu vermeiden, ist daher eine vollständige kommunale Eigentümerschaft bei Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge.