Antrag 97/I/2017 Verbot von Polizeikontrollen auf Grund von unveränderlichen äußerlichen Merkmalen

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die faktische Aufhebung von Racial Profiling einzusetzen durch:

  • Die Aufhebung von § 22 Abs. 1a BPolG ,
  • Die Klarstellung in Ausführungsvorschriften, dass eine verbotene Diskriminierung nicht erst dann vorliegt, wenn unveränderliche Merkmale, wie die Hautfarbe das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme sind, sondern bereits dann, wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion (und Beschlusslage des Parteikonvents: I68 vom 5.6.2016)