Antrag 43/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende

Status:
Annahme

Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.

 

Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.

 

Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile, sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.

 

Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten, machen aus Sammelunterkünften Angsträume.

 

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.

 

Deshalb fordern wir

  1. Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. . Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden
  2. Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen
  3. Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen
  4. SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
  5. Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen für alle, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen. Verbindliche Regelung, Regelmäßige Informationen über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden. Die Polizei soll, dort wo es nicht bereits schon umgesetzt wird, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Gewalt, (religiöse) Intoleranz etc.) durch die Opfer konsequent zur Anzeige gebracht werden könne. Hierfür soll die Polizei mit den Trägern der Unterkünfte zusammenarbeiten. Gewalt in Unterkünften muss sichtbar gemacht werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   43/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende Hierzu Drs 18/0632 Koalitionsantrag „Hohe Qualitätsstandards bei der Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen“, der Antrag wurde vom Plenum an den Ausschuss Integration, Arbeit und Soziales zur Weiterberatung überwiesen. Beratung mit Anhörung dort erfolgt, abschließende Beschlussfassung steht noch aus.