Antrag 129/I/2015 Übergänge in den Beruf erfolgreich gestalten – „Keiner geht verloren!“ Für den umfassenden Abbau der Jugendarbeitslosigkeit!

Status:
Annahme

Die duale Berufsausbildung, die gute Perspektiven für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf eröffnet, gilt es zu stärken und auszuweiten, um Jugendarbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden. Das bedeutet die Verpflichtung der Wirtschaft, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und für die berufsbildenden Schulen die duale Ausbildung qualifiziert zu gestalten.

 

Alle Beteiligten wie Gewerkschaften, Kammern, Land, Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind aufgerufen, in eine produktive Auseinandersetzung zu treten und im Sinne der erfolgreichen Übergänge der jungen Menschen die Qualität ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen. Die Prinzipien der „Chancengleichheit“, des „Lebenslangen Lernens“ und der „Durchlässigkeit“ sind dabei zu fördern.

 

Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Übergänge sind in erster Linie die Interessen und die Perspektiven der Schüler und Schülerinnen sowie der Auszubildenden an der Schwelle zum Erwerbsleben in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen.

Für uns als Berliner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet dies:

 

  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem alle Möglichkeiten der Unterstützung (Ausbildungsbegleitung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Bonusprogramm für berufliche Schulen) mit einer abgestimmten Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge ausreichend finanziert und implementiert werden.
  • Wir fordern, dass die Wirtschaft ihrer Verpflichtung nachkommt, ausreichend duale Ausbildungsplätze einschließlich der in den bisherigen überbrieblichen Zentren zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip, wer nicht ausbildet, muss zahlen, wird von uns bekräftigt: Die zu erhebende Umlage soll ausschließlich zur Finanzierung qualitativ guter Ausbildungsplätze dienen. Der Staat steht darüber hinaus in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu garantieren. Nur bei einem quantitativen und proportionalen Aufwuchs der dualen Ausbildungsverhältnisse ist die staatliche schulische Ausbildung (Berufsfachschulen) nicht weiter auszubauen. Ohne eine Veränderung der momentanen Relationen zwischen Angebot von Ausbildungsplätzen und Nachfrage sind die Ausbildungen nach dem BBiG verstärkt anzubieten. So kann die Europäische Jugendgarantie auch in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Eine weitere Privatisierung der beruflichen Bildung wird strikt abgelehnt.
  • Wir fordern, dass alle an beruflicher Bildung Beteiligten sich an den Qualitätskriterium der Gestaltung erfolgreiche Übergänge aller jungen Menschen orientieren, entsprechend ihre Leistungen dahingehend überprüfen und sich miteinander über entsprechende Standards verständigen (Stichwort: Qualitätssicherung auf allen Ebenen). Dies gilt für die beruflichen Schulen, für die zuständigen Stellen (Kammern), die Betriebe, die Gewerkschaften und die beteiligten Senatsverwaltungen.
  • Wir fordern daher die Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Schulentwicklungsplans für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen, der sich an der Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge und der Durchlässigkeit des Bildungssystems für junge Menschen an der Schwelle zum Erwerbsleben orientiert.
  • Darüber hinaus sind weitere Systeme einer Berufsausbildung in modularen Qualifizierungsbausteinen anzubieten, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sind. Diese Systeme erstrecken sich von der Berufsvorbereitung über eine geförderte Qualifizierung oder Beschäftigung bis hin zu beruflichen Nachqualifizierung. Vermittelte Ausbildungsbestandteile werden entsprechend zertifiziert.
  • Wir fordern die Weiterentwicklung des Angebots der Berufs- und Studienqualifizierung, der Weiterbildung (auch in der Kooperation mit den Kammern) sowie des Dualen Studiums (in der Kooperation mit den Hochschulen und der Wirtschaft) an den Berliner Oberstufenzentren. Hierdurch werden die Durchlässigkeit des Bildungssystems und das Lebenslange Lernen garantiert sowie die Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen verstetigt.
  • Wir fordern die verbindliche und flächendeckende Kooperation zwischen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Oberstufenzentren in Bezug auf Berufs- und Studienqualifikation.
    Dabei müssen die Schüler/-innen der 10. Klassen der Gymnasien gut und qualifiziert über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung, der unterschiedliche Wege zur Allgemeinen Hochschulreife OG (in zwei oder in drei Jahren) und  des Dualen Studiums aufgeklärt werden.
    Dabei müssen den Schüler/innen der ISS nicht nur ein OSZ, sondern mehrere Oberstufenzentren im Rahmen einer verbindlichen Kooperation für die Realisierung ihrer Ausbildungschancen offen stehen. Diese Schüler/innen müssen die Sicherheit haben, dass sie an einer der gymnasialen Oberstufen einen Schulplatz erhalten können.
  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem die Schüler/innen über die Stärken und den Wert dieser beruflichen Qualifikation angemessen informiert und ihnen entsprechende Optionen angeboten werden. Die Einführung der Jugendberufsagentur ist dafür ein richtiger Schritt. Wir fordern dafür eine ausreichend finanzierte und bedarfsgerechte Qualifikation der Berater/innen in den Integrierten Sekundarschulen (BSO-Teams) sowie der Berater/innen der Jugendberufsagentur.
  • Wir fordern eine verbindliche BSO-Beratung auch für alle Schüler/innen der Gymnasien.
  • Im Rahmen der BSO-Beratungen ist auch die Übersicht über das Angebot der Studienplatz, der Auswahlkriterien und der möglichen Handlungsspielräume bei Nichtannahme zu leisten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die duale Berufsausbildung, die gute Perspektiven für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf eröffnet, gilt es zu stärken und auszuweiten, um Jugendarbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden. Das bedeutet die Verpflichtung der Wirtschaft, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und für die berufsbildenden Schulen die duale Ausbildung qualifiziert zu gestalten.

 

Alle Beteiligten wie Gewerkschaften, Kammern, Land, Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind aufgerufen, in eine produktive Auseinandersetzung zu treten und im Sinne der erfolgreichen Übergänge der jungen Menschen die Qualität ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen. Die Prinzipien der „Chancengleichheit“, des „Lebenslangen Lernens“ und der „Durchlässigkeit“ sind dabei zu fördern.

 

Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Übergänge sind in erster Linie die Interessen und die Perspektiven der Schüler und Schülerinnen sowie der Auszubildenden an der Schwelle zum Erwerbsleben in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen.

 

Für uns als Berliner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet dies:

 

  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem alle Möglichkeiten der Unterstützung (Ausbildungsbegleitung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Bonusprogramm für berufliche Schulen) mit einer abgestimmten Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge ausreichend finanziert und implementiert werden.
  • Wir fordern, dass die Wirtschaft ihrer Verpflichtung nachkommt, ausreichend duale Ausbildungsplätze einschließlich der in den bisherigen überbrieblichen Zentren zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip, wer nicht ausbildet, muss zahlen, wird von uns bekräftigt: Die zu erhebende Umlage soll ausschließlich zur Finanzierung qualitativ guter Ausbildungsplätze dienen. Der Staat steht darüber hinaus in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu garantieren. Nur bei einem quantitativen und proportionalen Aufwuchs der dualen Ausbildungsverhältnisse ist die staatliche schulische Ausbildung (Berufsfachschulen) nicht weiter auszubauen. Ohne eine Veränderung der momentanen Relationen zwischen Angebot von Ausbildungsplätzen und Nachfrage sind die Ausbildungen nach dem BBiG verstärkt anzubieten. So kann die Europäische Jugendgarantie auch in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Eine weitere Privatisierung der beruflichen Bildung wird strikt abgelehnt.
  • Wir fordern, dass alle an beruflicher Bildung Beteiligten sich an den Qualitätskriterium der Gestaltung erfolgreiche Übergänge aller jungen Menschen orientieren, entsprechend ihre Leistungen dahingehend überprüfen und sich miteinander über entsprechende Standards verständigen (Stichwort: Qualitätssicherung auf allen Ebenen). Dies gilt für die beruflichen Schulen, für die zuständigen Stellen (Kammern), die Betriebe, die Gewerkschaften und die beteiligten Senatsverwaltungen.
  • Wir fordern daher die Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Schulentwicklungsplans für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen, der sich an der Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge und der Durchlässigkeit des Bildungssystems für junge Menschen an der Schwelle zum Erwerbsleben orientiert.
  • Darüber hinaus sind weitere Systeme einer Berufsausbildung in modularen Qualifizierungsbausteinen anzubieten, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sind. Diese Systeme erstrecken sich von der Berufsvorbereitung über eine geförderte Qualifizierung oder Beschäftigung bis hin zu beruflichen Nachqualifizierung. Vermittelte Ausbildungsbestandteile werden entsprechend zertifiziert.
  • Wir fordern die Weiterentwicklung des Angebots der Berufs- und Studienqualifizierung, der Weiterbildung (auch in der Kooperation mit den Kammern) sowie des Dualen Studiums (in der Kooperation mit den Hochschulen und der Wirtschaft) an den Berliner Oberstufenzentren. Hierdurch werden die Durchlässigkeit des Bildungssystems und das Lebenslange Lernen garantiert sowie die Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen verstetigt.
  • Wir fordern die verbindliche und flächendeckende Kooperation zwischen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS), Oberstufenzentren und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in Bezug auf Berufs- und Studienqualifikation.
    Dabei müssen die Schüler/-innen der 10. Klassen der Gymnasien gut und qualifiziert über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung, der unterschiedliche Wege zur Allgemeinen Hochschulreife OG (in zwei oder in drei Jahren) und  des Dualen Studiums aufgeklärt werden.
    Dabei müssen den Schüler/innen der ISS nicht nur ein OSZ, sondern mehrere Oberstufenzentren im Rahmen einer verbindlichen Kooperation für die Realisierung ihrer Ausbildungschancen offen stehen. Diese Schüler/innen müssen die Sicherheit haben, dass sie an einer der gymnasialen Oberstufen einen Schulplatz erhalten können.
  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem die Schüler/innen über die Stärken und den Wert dieser beruflichen Qualifikation angemessen informiert und ihnen entsprechende Optionen angeboten werden. Die Einführung der Jugendberufsagentur ist dafür ein richtiger Schritt. Wir fordern dafür eine ausreichend finanzierte und bedarfsgerechte Qualifikation der Berater/innen in den Integrierten Sekundarschulen (BSO-Teams) sowie der Berater/innen der Jugendberufsagentur.
  • Wir fordern eine verbindliche BSO-Beratung auch für alle Schüler/innen der Gymnasien.
  • Eine Kampagne zur „Aufwertung des Lernorts Betrieb“ soll insbesondere darauf zielen, mehr Plätze für Betriebsbegegnungen/Schüler*innenpraktika zu mobilisieren. Neben dem Umfang an Praktikumsplätzen sollen gemeinsame Mindeststandards und neue kooperative Formen beim Angebot von Betriebsbegegnungen (überbetriebliche Verbünde, Konsortien, Praktikumspartnerschaften) etabliert werden.
  • Im Rahmen der BSO-Beratungen ist auch die Übersicht über das Angebot der Studienplatz, der Auswahlkriterien und der möglichen Handlungsspielräume bei Nichtannahme zu leisten.

 

Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Erledigt Ä-01 zum Antrag 129/I/2015 Einfügen 240 2 Im Rahmen der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf soll Unterstützung, insbesondere finanzieller Art, für diejenigen Schulen in Berlin bereitzustellen, die in den Verbleibsstatistiken für Schülerinnen und Schüler eine niedrige Übergangsquote in ungeförderte duale Ausbildung aufweisen (z.B. durch personelle Verstärkung für den Ausbau des Berufsorientierungsprozesses).
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Mit der Berliner Jugendberufsagentur wurde ein Instrument zur Verbesserung der Ausbildungssituation in Berlin und zur besseren Integration von Schulabsolventen und jugendlichen Arbeitslosen in den Berliner Arbeitsmarkt geschaffen. Jugendarbeitslosigkeit und drohender Perspektivlosigkeit nach dem Schulabschluss wird so entgegen gewirkt. Dieser Prozess wird begleitet durch den Aufbau einer Berufswegedatenbank und die Verstärkung der Projekte für die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung für Jugendliche. Der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit steht im Fokus des Landesprogramms Berlin-Arbeit und des Gemeinsamen Rahmen-Arbeitsmarktprogramms mit der Regionaldirektion.   Mit dem Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung bekommen alle Schülerinnen und Schüler Angebote zur Förderung ihrer Berufswahlkompetenz und nehmen an Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung teil. In der von der Bundesregierung und allen Bundesländern gemeinsam durchgeführten „Initiative Inklusion“ werden die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung berücksichtigt.   Stellungnahme SenAIF:  Wird laufend berücksichtigt, in Teilen bereits umgesetzt