Antrag 23/I/2017 Transparenz des Lobbyismus in der Politik fördern

Status:
Annahme

 

Ursprüngliche Überschrift:

Thesen zu Transparenz und Lobbyismus in der Politik

 

Um Lobbyismus in der Politik transparent zu gestalten, fordern wir die folgenden Punkte.

  1. In Deutschland wird ein verpflichtendes Lobbyregister nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Dieses gibt Auskunft, welche Personen mit welchem Budget die Interessensvertretung für ein Unternehmen, einen Verband oder eine andere Organisation, gegenüber dem Parlament und staatlichen Organisationen übernehmen.
  2. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden dazu verpflichtet, bereits den Besitz von mehr als 5 Prozent der Stimmrechte bei Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen.
  3. Nebeneinkünfte der Stufe 10 (über 250.000 EUR) müssen von Abgeordneten nach Art und Höhe genau angegeben und veröffentlicht werden. Zudem muss immer die*der tatsächliche Auftraggeber*in genannt werden. Berufsgeheimnisträger sind davon ausgenommen.
  4. Abgeordnete werden nicht verpflichtend dazu angehalten, ein Lobbytagebuch zu führen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier können Sie alle relevanten Kontakte mit Lobbyist*innen eintragen und der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren.
  5. Der Straftatbestand Abgeordnetenbestechung (Strafgesetzbuch §108e) muss verschärft werden. Zudem muss der Begriff „ungerechtfertigter Vorteil“ genau ausdefiniert werden.
  6. Für Parteispenden ab 2.000 € müssen die Spender*innen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt werden. Ab einem Spendevolumen von 10.000€ müssen die Spenden unmittelbar veröffentlicht werden.
  7. Der legislative Fußabdruck wird eingeführt. Bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen muss dokumentiert werden, wann wer zu welchem Zweck involviert wurde.
  8. Wir wollen prüfen lassen, inwieweit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Klagebefugnis eingeräumt werden könnte, damit sie auch Verletzungen von Rechten der Allgemeinheit im Zusammenhang mit unzulässiger Einflussnahme auf Parlamentarier*innen effektiv auf dem Rechtsweg geltend machen können.
  9. Der Bundestag wählt eine*n eigene*n Transparenzbeauftrage*n, die*der diese Regeln überwacht.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Transparenz des Lobbyismus in der Politik fördern

                        

Um Lobbyismus in der Politik transparent zu gestalten, fordern wir die folgenden Punkte.

 

1. In Deutschland wird ein verpflichtendes Lobbyregister nach amerikanischem Vorbild geschaffen.

Dieses gibt Auskunft, welche Personen mit welchem Budget die Interessensvertretung für ein Unternehmen, einen Verband oder eine andere Organisation, gegenüber dem Parlament und staatlichen Organisationen übernehmen.

 

2. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden dazu verpflichtet, bereits den Besitz von mehr als 5 Prozent der Stimmrechte bei Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen.

 

3. Nebeneinkünfte der Stufe 5 (über 50.000.- EUR) müssen von Abgeordneten nach Art und Höhe genau angegeben und veröffentlicht werden. Zudem muss immer die*der tatsächliche Auftraggeber*in genannt werden. Berufsgeheimnisträger sind davon ausgenommen.

 

4. Abgeordnete müssen zudem die Möglichkeit haben, ihre exakten Einkünfte auf der Website des Bundestags zu veröffentlichen. Bisher ist ihnen diese freiwillige Angabe auf der Website des Bundestages untersagt.

 

5. Abgeordnete werden dazu angehalten, ein Lobbytagebuch zu führen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier können Sie alle relevanten Kontakte mit Lobbyist*innen eintragen

und der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren.

 

6. Der Straftatbestand Abgeordnetenbestechung (Strafgesetzbuch §108e) muss verschärft werden.

Dabei ist insbesondere die Strafbarkeit der nachträglichen „Belohnung“ aufzunehmen.

Zudem muss der Begriff „ungerechtfertigter Vorteil“ genau definiert werden.

 

7. Ab einem Spendevolumen von 10.000EUR müssen Parteispenden unmittelbar veröffentlicht werden.

 

8. Der Bundestag wählt eine*n eigene*n Transparenzbeauftrage*n, die*der diese Regeln überwacht.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

                        

Um Lobbyismus in der Politik transparent zu gestalten, fordern wir die folgenden Punkte.

1. In Deutschland wird ein verpflichtendes Lobbyregister nach amerikanischem Vorbild geschaffen.

Dieses gibt Auskunft, welche Personen mit welchem Budget die Interessensvertretung für ein Unternehmen, einen Verband oder eine andere Organisation, gegenüber dem Parlament und staatlichen Organisationen übernehmen.

2. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden dazu verpflichtet, bereits den Besitz von mehr als 5 Prozent der Stimmrechte bei Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen.

3. Nebeneinkünfte der Stufe 5 (über 50.000.- EUR) müssen von Abgeordneten nach Art und Höhe genau angegeben und veröffentlicht werden. Zudem muss immer die*der tatsächliche Auftraggeber*in genannt werden. Berufsgeheimnisträger sind davon ausgenommen.

4. Abgeordnete müssen zudem die Möglichkeit haben, ihre exakten Einkünfte auf der Website des Bundestags zu veröffentlichen. Bisher ist ihnen diese freiwillige Angabe auf der Website des Bundestages untersagt.

 

5. Abgeordnete werden dazu angehalten, ein Lobbytagebuch zu führen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier können Sie alle relevanten Kontakte mit Lobbyist*innen eintragen

und der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren.

6. Der Straftatbestand Abgeordnetenbestechung (Strafgesetzbuch §108e) muss verschärft werden.

Dabei ist insbesondere die Strafbarkeit der nachträglichen „Belohnung“ aufzunehmen.

Zudem muss der Begriff „ungerechtfertigter Vorteil“ genau definiert werden. Ausdrücklich ist dabei auch die Strafbarkeit von Abgeordneten zu regeln. 

 

7. Ab einem Spendevolumen von 10.000EUR müssen Parteispenden unmittelbar veröffentlicht werden. 

Der legislative Fußabdruck wird eingeführt. Bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen muss dokumentiert werden, wann wer zu welchem Zweck involviert wurde.

 

8. Der Bundestag wählt eine*n eigene*n Transparenzbeauftrage*n, die*der diese Regeln überwacht.

Beschluss-PDF: