Antrag 176/I/2015 Sofortige Ersetzung des „Rasse“-Begriffes im Grundgesetz und der Berliner Landesverfassung!

Status:
Annahme

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diese Passage beinhaltet den Ausdruck „Rasse“, welcher aus historischen Gründen mehr als verwerflich ist und sofort ersetzt werden muss. Gleiches gilt für Artikel 10, Abs. 2 der Verfassung von Berlin, die dem Grundgesetz im Wortlaut gleicht, aber die sexuelle Identität richtigerweise zusätzlich aufführt.

 

Der u.a. von den Nationalsozialisten gebrauchte „Rasse“ Begriff ist diskriminierend und in einer weltoffenen Gesellschaft, die Alltagsrassismus bekämpft und sich von rechtem Gedankengut distanzieren möchte, nicht tragbar. Vor allem nicht in einem Gesetzestext. Er legitimiert rassistisches Verhalten gegenüber Menschen und ist sowohl im biologischen als auch soziologischem Kontext als inkorrekt anzusehen. In einer Erklärung 1996 nahm der Verband deutscher Biolog*innen dazu Stellung und hält fest: „Rassen“ sind nicht als solche existent, sie werden durch die angewandte Sichtweise konstituiert. […] Die Einteilung und Benennung von Unterarten und „Rassen“ täuscht eine Exaktheit vor, die der tatsächlich gegebenen genetischen Vielfalt nicht entspricht. […] Das zähe Festhalten vieler Menschen (darunter auch Biologen) an Rassekonzepten ist nicht wissenschaftlich, sondern sozialpsychologisch begründet.“

 

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland betont, dass eine ersatzlose Streichung eine Lücke für rassistische Diskriminierung schaffen und somit den Zweck der Streichung des „Rasse“-Begriffes aus dem Grundgesetz nicht erfüllen würde. Der Begriff muss deshalb durch das Wort rassistisch ersetzt werden. Dann muss der Absatz folgendermaßen lauten: „Niemand darf rassistisch, wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Äquivalent ist mit der Berliner Landesverfassung zu verfahren!

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)