Antrag 57/I/2016 Seniorenmitwirkungsgesetz - Änderung zu einer allgemeinen Wahl

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Senats von Berlin werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz dahingehend geändert wird, dass das „Wahlprinzip aus einer Institutionen bezogene Wahl“ zu einer allgemeinen Wahl wird.

 

Da die Tätigkeit der Vertretungen an die Laufzeit der des Abgeordnetenhauses gebunden ist, ist auch der Wahltermin auf dem des Abgeordnetenhauses festzulegen.
Mit der Versendung der allgemeinen Wahlunterlagen sind an die Wahlberechtigten Informationen zu den Aufgaben der Seniorenvertretung und Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten zu verschicken.

 

Die Wahl zu den Seniorenvertretungen haben am Abgeordnetenhauswahltermin in allen Stimmbezirken zu erfolgen.

 

Für die für das Abgeordnetenhaus bzw. den BVV’en nicht zugelassenen Einwohner Berlins, aber für die Seniorenvertretungen zugelassenen Wahlberechtigten sind Wahlbenachrichtigungen mit den oben erwähnten Unterlagen zu verschicken.
Für die aktuell anstehenden Wahlen hat die Senatsverwaltung für Soziales über ihre bisherigen Informationen hinaus eine Werbetrommel zu rühren, bestehend z. B. aus Großflächenplakaten, Beiträgen im U-Bahn-Fernsehen. Diese soll zum Ziel haben, dass die Existenz der Vertretungen und deren Aufgabe bekannt gemacht werden, zur Beteiligung an der Wahl aufgerufen und um KandidatInnen geworben wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Antrag 90/II/2014 (Konsens)