Antrag 38/I/2017 Schulneubau und Schulsanierung in Berlin – ohne Schattenhaushalte, in öffentlicher Verantwortung

Status:
Annahme

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, zu dem Abschlussbericht der AG Schule vom 8. Juli 2016 zeitnah eine parteiinterne Diskussion zur Organisation und zur Finanzierung der künftigen dringend notwendigen berlinweiten Schulsanierung und des Schulneubaus anzuberaumen.

 

Ziel der künftigen Schulsanierung und des künftigen Schulneubaus muss sein, dass Schulgebäude und -grundstücke weiter im öffentlichen Eigentum stehen, da Schulen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dazu gehört es auch, dass Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln. Jegliche Form öffentlich-privater Partnerschaften wird abgelehnt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD Berlin begrüßt die Aktivitäten des Senats, dass Schulgebäude und -grundstücke weiter im öffentlichen Eigentum stehen, da Schulen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dazu gehört es auch, dass Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln. Jegliche Form öffentlich-privater Partnerschaften ist ausgeschlossen.

Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenFin 2018: Die Berliner Schulbauoffensive (BSO) wird in zehn Jahren über 5,5 Mrd. EUR in die Berliner Schulen investieren. Baudurchführende für Neubau und Großsanierungen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das bedeutet, dass keine öffentlich-private Partnerschaft stattfindet: Eine Beteiligung Privater an der HOWOGE ist nicht vorgesehen. Auch projektbezogene Beteiligungen Dritter sind nicht vorgesehen. Die Einbindung privater Unternehmen erfolgt wie im Wohnungsbaubereich der HOWOGE in der Umsetzung durch die Vergabe von Bauaufträgen unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts mittels Ausschreibung, wie es auch bei der SenStadtWohn erfolgt.   Die Einbindung der HOWOGE ist notwendig zur Erhöhung der Baukapazität und somit zur Beschleunigung der notwendigen Baumaßnahmen und Sanierungen. Würden diese wie bisher oder über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgewickelt werden, ist mit deutlichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen, die gleichzeitig auch als Kostensteigerungen wirken würden.   Die Kreditaufnahme der HOWOGE wie im sozialen Wohnungsbau erfolgt transparent und gemäß der Regelungen der Schuldenbremse.     Stellungnahme des Senats 2018: Das Land wird im Finanzplanungszeitraum bis 2021 nach dem derzeitigen Erkenntnisstand alle erforderlichen Finanzmittel für Sanierung, Neubau und Bauunterhaltung zur Verfügung stellen können, ohne dass es einer Kreditaufnahme des Landes oder einer öffentlich-privaten Partnerschaft bedarf. Anmietungen bei landeseigenen Gesellschaften sollen aber möglich sein.