Antrag 111/II/2014 Quasi-Inländer/in

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jede/r Ausländer/in, die/der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer/in“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein/e in Deutschland aufgewachsene/r Jugendliche/r straffällig geworden ist.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Anwendungsrichtlinien für Fragen des Aufenthaltsrechts sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz enthalten, die nach Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurden. Es handelt sich also um eine bundeseinheitliche Regelung. Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift stammt vom 26. Oktober 2009. Erster Adressat für eine Änderung sind demnach die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat wenige Möglichkeiten, über den Senat auf den Willensbildungsprozess auf Bundesebene einzuwirken. Insbesondere sind erfolgreiche Initiativen auf Bundesebene durch die CDU-geführte Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht zu erwarten.