Antrag 25/II/2017 Organisations- und personalpolitisch sozialdemokratische Glaubwürdigkeit unterfüttern

Status:
Annahme

Parteivorstand und Landesvorstände werden beauftragt, auf der Grundlage der Beschlüsse der SPD, insbesondere des Leitbilds ‚Gute Arbeit‘ (Beschluss „Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Leitlinien einer modernen sozialdemokratischen Arbeitspolitik, Bundesparteitag 2015), den Umgang mit den Beschäftigten unter sozialdemokratischer Personalverantwortung zu überprüfen und anzupassen.

 

Der Auftrag erstreckt ausdrücklich für die Betrachtung in:

  • den Organisationen, in denen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind: Parteiorganisation, Fraktionen, Abgeordnete, u.ä.
  • den Behörden, in denen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Leitungen innehaben: Ministerien, Dezernate, Ämter, u.ä.,
  • den öffentlichen Betrieben, in denen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten über die öffentliche Beteiligungen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen können: Aufsichtsräte, Vorstände, Verwaltungsräte, etc..

 

Standards für diese Auftragserfüllungen müssen dabei die eigenen Ansprüche an ‚Gute Arbeit‘ und die bisherige Beschusslage sowie die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, die sich aus den bestehenden Gesetzen ergeben. Angebote von Fortbildungen für Arbeitgeber(innen) in Personalführung müssen sowohl angeboten als auch angenommen werden.

 

Die Mandatsfreiheit für Abgeordnete wird durch die sozialdemokratischen Ansprüche an Arbeitsverhältnisse ergänzt. Bestehende Hilfestellungen, wie beispielsweise die Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, müssen allen Abgeordneten zur Verfügung stehen und von allen genutzt werden.

 

Glaubwürdigkeit fängt beim eigenen Handeln an. Andernfalls wird die Partei geschädigt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)