Antrag 26/II/2017 Organisations- und personalpolitisch sozialdemokratische Glaubwürdigkeit unterfüttern – auch in Parlamentsfraktionen

Status:
Annahme

Die Freiheit der SPD-Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats wird mit Blick auf die Ausgestaltung der mit ihren Mitarbeiter*innen eingegangenen Arbeitsverhältnisse durch die sozialdemokratischen Ansprüche an ‚Gute Arbeit‘ und die gültige Beschusslage unserer Partei (siehe insbesondere den Beschluss „Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Leitlinien einer modernen sozialdemokratischen Arbeitspolitik, Bundesparteitag 2015) zwar nicht rechtlich, aber doch politisch weiter ausgefüllt.

 

1. Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Deutschen Bundestag

Bestehende Hilfskonstruktionen wie die seinerzeit mühsam erstrittene Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die tarifliche Regelungen zwischen Bundestagsabgeordneten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die ansonsten weitgehend rechtlosen Abgeordnetenmitarbeiter*innen ermöglichen, müssen von allen SPD-Bundestagsabgeordneten genutzt werden.

Die Führung der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages möge sich dafür einsetzen, dass die sozialdemokratischen Anforderungen an ‚Gute Arbeit‘ von allen SPD-Bundestagsabgeordneten eingehalten werden. Hierzu sind ggf. geeignete Mechanismen zu schaffen und regelmäßiger Austausch mit ver.di zu organisieren.

Alle SPD-Bundestagsabgeordneten, die, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, sind aufgefordert, dieser umgehend beizutreten.

Bewerber*innen für die nächste Bundestagswahl haben sich im Vorhinein verbindlich dazu zu verpflichten, im Falle ihres Einzugs in den Deutschen Bundestag sofort der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beizutreten. Wer sich dieser Selbstverpflichtung verweigert, wird von keinem Gremium der SPD als Kandidat*in für die Bundestagswahl nominiert bzw. aufgestellt.

 

2. Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Landtagen, Bürgerschaften und im Abgeordnetenhaus

Die SPD-Landtagsfraktionen werden aufgefordert, sich auf der Ebene ihrer jeweiligen Landtage – sofern noch nicht vorhanden – für die Schaffung von Strukturen analog der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einzusetzen, diese in Zusammenarbeit mit der ver.di und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten zu etablieren und bei ihren Abgeordneten den Beitritt zu organisieren sowie bei den Mitgliedern der anderen Fraktionen offensiv für einen Beitritt zu werben.

Glaubwürdigkeit fängt beim eigenen Handeln an. Andernfalls wird die Partei geschädigt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
    Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten  Zum Teil erledigt durch tätiges Handeln. Die in der Tarifgemeinschaft organisierten Bundestagsabgeordneten haben gemeinsam mit der AG Mitarbeiter der SPD-Bundestagsfraktion einen Tarifvertrag ausgehandelt und abgeschlossen. Dieser ist für alle in der Tarifgemeinschaft organisierten Bundestagsabgeordneten bindend und trat am 01.09.2017 in Kraft. Alle Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten sind Mitglied der Tarifgemeinschaft. Insgesamt liegt die Quote innerhalb der Fraktion bei 78% der MdB’s, die Mitglied der Tarifgemeinschaft von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind.     Stellungnahme der AH-Fraktion 2018: Von Gesetzes wegen gelten die Richtlinien des Abgeordnetenhaus-Präsidiums sowohl für Mitarbeiter*innen der MdA, als auch der BVV-Fraktionen. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen der Fraktion im Abgeordnetenhaus erfolgt in Anlehnung an den TVÖD-Bund.