Antrag 53/II/2014 Missbrauchsdebatten beenden – Integration stärken!

Wir fordern die sozialdemokratischen MandatsträgerInnen auf nationaler Ebene, in den Bundesländern, Kreisen und Kommunen, in ihren jeweiligen Funktionen in Parlamenten und Exekutive, dazu auf, sich aktiv in ihren jeweiligen Bereichen für ein soziales Europa einzusetzen.

 

Dazu sind auf den jeweiligen Ebenen konkrete Schritte notwendig:

 

In Deutschland sind sowohl das Sozialrecht, als auch das Aufenthaltsrecht an das europäische Recht anzupassen. Der Pauschalausschluss von arbeitssuchenden UnionsbürgerInnen von der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein Widerspruch in sich und sofort aufzuheben. Menschen, die bei uns arbeiten wollen, bedürfen der Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Bei Maßnahmen, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, dürfen sie nicht diskriminiert werden. Die von der Bundesregierung angestrebte Begrenzung der Arbeitssuche auf sechs Monate und einen darauf folgenden Entzug des Freizügigkeitsrechts (durch Verlustfeststellung) werten wir als schwerwiegenden Angriff auf die Errungenschaften der Freizügigkeit und lehnen wir entschieden ab.

 

Auf nationaler Ebene sind zielgenaue Lösungen zu entwickeln, wie die finanziellen Anstrengungen der Länder und Kommunen bei der Integration von neu Zuwandernden umverteilt werden können. Zuwanderung nützt der ganzen Gesellschaft, daher müssen auch die Kosten gleichmäßig von allen getragen werden und nicht nur von einzelnen Kommunen, wo sich die Zuwanderung ganz besonders stark konzentriert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Auf der Klausur der SPD-Bundestagsfraktion am 8.1.2016 wurde ein Beschlusspapier zur Vertiefung der sozialen Dimension der EU beschlossen. Wir wollen die soziale Dimension der EU weiter stärken. Dazu zählen europaweite Mindestlohnkorridore, differenziert nach regionaler wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine europäische Sozialunion beinhaltet auch Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte, Sicherungssysteme und Mitbestimmung.   Das Bundessozialgerichts hat in mehreren Urteilen unter Berücksichtigung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums konkretisiert, in welchen Fallgestaltungen Unionsbürger aus den EU-Mitgliedstaaten existenzsichernde Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehungsweise dem Sozialhilferecht (SGB XII) beanspruchen können. Dies erfolgt im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 2015 (Rs C-67/14 “Alimanovic”), wonach der ausnahmslose Ausschluss von Unionsbürgern mit einem alleinigen Aufenthaltsrecht nur (noch) zur Arbeitsuche von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II europarechtskonform ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland arbeitslosen Zuwanderern aus anderen EU-Staaten kein Hartz IV zahlen muss, auch wenn diese bereits über eine gewisse Zeit einen Job ausgeübt haben. Das Urteil betrifft Menschen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gekommen sind, um hier Arbeit zu finden und dann nur für kurze Zeit berufstätig waren oder gar nicht gearbeitet haben.   Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion steht ohne Wenn und Aber für ein soziales Europa. Dies gilt auch und vor allem für die Frage der Daseinsvorsorge. Hier wirkt die SPD-Fraktion an der Rekommunalisierung mit und trägt maßgeblich dazu bei, soziale Lösungen zu finden. Die konkreten Forderungen des Antrags liegen allerdings ausschließlich auf der Bundesebene und sind von hier nicht zu entscheiden.