Antrag 117/II/2014 Liegenschaftspolitik

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Liegenschaftspolitik einzusetzen, die auch einen Beitrag dazu leistet, den Bedarf an kultureller Infrastruktur im Land und in den Bezirken zu sichern. Dazugehört eine systematische Überprüfung frei werdender Liegenschaften auf eine temporäre oder dauerhafte Nutzbarkeit für künstlerische und kulturelle Zwecke. Im Einklang mit dem Bezirk sind der Bedarf an Kunst- und Kultureinrichtungen und ein möglicher Vorrang einer kulturellen Verwertung der frei werdenden Liegenschaften zu prüfen.

 

Darüber hinaus soll die Abteilung für Kulturelle Angelegenheiten in der Senatskanzlei jeweils ein Sitz im Portfolioausschuss (übernimmt Clusterung der Grundstücke) sowie im Steuerungsausschuss (konkrete Nutzung der Grundstücke) des Liegenschaftsfonds eingeräumt werden. Damit würde eine mögliche Steuerung der Nutzung von landeseigenen Immobilien erleichtert.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Mit dem Konzept zur „Transparenten Liegenschaftspolitik“ hat das Land Berlin umfangreiche Leitlinien zum künftigen Umgang mit landeseigenen Grundstücken auf den Weg gebracht. Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit langfristig-strategischer Ausrichtung. Dabei sollen Grundstücke nur noch dann verkauft werden, wenn das Land selbst sie nicht mehr braucht. Auch die Realisierung wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Ziele kann einem Verkauf zum Höchstpreis entgegenstehen und stattdessen im Wege der Direktvergabe oder des Konzeptverfahrens erfolgen.   Der so genannte Portfolioausschuss – bestehend aus Vertretern/-innen des Belegenheitsbezirks, der Fachverwaltungen, der Senatskanzlei und der Finanzverwaltung – clustert das Liegenschaftsvermögen des Landes nach zukunftsorientierten Schwerpunkten. Grundstücke, die langfristig auch zur Daseinsvorsorge dienen könnten, werden im Bestand gehalten. Eine Veräußerung ist nur nach sorgfältiger Prüfung möglich, wobei auch das Nutzungskonzept der Bieter eine wichtige oder entscheidende Rolle spielen kann. Wer preisgünstige Mietwohnungen errichten will, eine kulturelle Nutzung oder eine soziale Einrichtung plant und langfristig eine wirksame vertragliche Nutzungsbindung akzeptiert, kann z.B. über Erbbaurechte von der Berliner Liegenschaftspolitik profitieren.