Antrag 52/II/2014 Lebensunterhaltssicherung von Hochschulabsolventen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland erfolgreich studiert und damit das Recht erworben hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn er einen Arbeitsplatz nachweisen kann, in dem er seine im Studium erworbenen Kenntnisse einbringen kann und der diese Kenntnisse erfordert. Die Aufenthaltserlaubnis wird auch dann erteilt, wenn das Einkommen aus dieser beruflichen Tätigkeit nur ausreicht, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Anwendungsrichtlinien für Fragen des Aufenthaltsrechts sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz enthalten, die nach Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurden. Es handelt sich also um eine bundeseinheitliche Regelung. Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift stammt vom 26. Oktober 2009. Erster Adressat für eine Änderung sind demnach die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat wenige Möglichkeiten, über den Senat auf den Willensbildungsprozess auf Bundesebene einzuwirken. Insbesondere sind erfolgreiche Initiativen auf Bundesebene durch die CDU-geführte Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht zu erwarten.   Stellungnahme SenBJW: BaföG – erledigt