Antrag 145/I/2015 Kennzeichnung von tierischen Produkten

Status:
Annahme

Wir fordern:

Beim Verkauf von Produkten wie unter anderem Lebensmitteln sind folgende Dinge anzuführen, bzw. auf dem Etikett zu kennzeichnen, sofern diese zutreffen:

 

  • In dem Produkt sind tierische Produkte enthalten
  • Bei der Herstellung wurden tierische Produkte verwendet

 

Insbesondere ist zu benennen, ob die Produkte vom toten oder lebenden Tier stammen, beziehungsweise von diesem gesammelt wurden. Die Kennzeichnung ist bei jeglicher Form des Verkaufs (z.B. auch in Gastronomiebetrieben) Pflicht.

Es ist zu prüfen, ob bei der Kennzeichnung vom Bund vorgegebene Siegel verwendet werden dürfen (bzw. müssen).

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)