Antrag 10/III/2016 Keine Schulprivatisierung

 

  • Der Sanierungsrückstand an den Berliner Schulen, der mindestens 1,2 Mrd. Euro beträgt, ist in der kommenden Legislaturperiode vollständig abzubauen
  • Neubauten sind so auszulegen, dass sie eine durchschnittliche Nutzungsdauer von wenigstens 75 Jahren haben
  • Gebäude sind mindestens so zu erhalten, dass der Erhalt einem Neubau alle 75 Jahre entspricht. Technische Gebäudeausrüstung und Anlagen wie Heizung, Lüftung, sanitäre Anlagen, Klassenzimmerausstattung, Fachraumausstattungen, Schulcomputer etc. sind entsprechend ihrer durchschnittlichen Nutzungsdauer zu erhalten bzw. zu erneuern.
  • Alle Baumaßnahmen sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und AnwohnerInnen sind intensiv in die Bedarfsermittlung einzubeziehen.
  • Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt erfolgen durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht.
  • Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln. Jeder Einbezug privaten Kapitals, sei es über Öffentlich-private Partnerschaften, langjährige Betreiberverträge oder privatrechtliche Infrastrukturgesellschaften sind zu unterlassen
  • Die Verantwortung für Schulsanierung, -ausbau, -neubau und -erhalt liegt bei den Bezirken. Dazu sind die Bezirke vom Senat finanziell und personell hinreichend auszustatten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Vom Antragsteller zurückgezogen