Antrag 39/III/2016 Keine Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren durch die Hintertür!

Status:
Erledigt

„Die Medizin für einen kranken Staat ist ein Soldat“

 

Die Wahrnehmung von Angriffen auf freiheitliche Gesellschaften äußert sich in der heutigen Medienlandschaft so, dass vermehrt Feindbilder konstruiert und mit den Ängsten der Menschen gespielt wird. Die Gewalttaten von München, Würzburg und Ansbach haben gezeigt, wie vorschnelleine Religion als Grund für mörderische Angriffe als Erklärungsmusterherangezogen und mit dem „internationalen Terror“ in Verbindung gebracht wurde. Ohne gründliche Prüfung wurden ein Erklärungsansatz gefunden, der anrechtspopulistische Äußerungen anknüpfte und die Täter*innen als radikalisierte Islamist*innen zeichnete, das nicht mit der Mitte des „deutschen“ Gesellschaftsmainstreams vereinbar war. Dabei verlief die Stigmatisierung und Verallgemeinerung der einzelnen Täter*innen stellvertretend für alle ähnlich Gläubigen. Die Religion und Herkunft der Attentäter*innen wurden zum Alleinstellungsmerkmal einer Teilung der Welt in gut vs. böse; friedlich vs. kriegerisch, das vermeintlich zu Schützende vs. Auszuschließende; Wir vs. Die. Eine solche Logik lehnen wir Jusos ab. Für uns stellen Menschen, nur weil sie aus einem bestimmten Land, einer bestimmten Religion oder eine bestimmte Kleidung tragen noch lange keine Bedrohung dar. Schon gar nicht, wenn dabei Politik auf dem Rücken derer gemacht werden, die vor Krieg, Zerstörung und Verfolgung zu uns kommen, um in Sicherheit hier ihre Ereignisse verarbeiten und ein würdiges Leben führen zu können. Die Debatte um innere Sicherheit hat außerdem eine Diskussion angestoßen, die die aktuelle öffentliche Sicherheit in Deutschland thematisierte und den Eindruck erweckte, die bestehenden Sicherheitsstrukturen müssten schnellstens verbessert werden. Neben Forderungen nach mehr Einsatzkräften und umfassender finanzieller sowie materieller Ausstattung hat auch sofort eine Diskussion über eine Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr begonnen. So forderte Bundesinnenminister de Maiziere bereits zu Beginn des Jahres die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr im Innern.

 

Ein Einsatz der Bundeswehr ist bislang nur in einem bestimmten, durch das Grundgesetz festgeschriebenen Handlungsrahmen möglich, der aufgrund der historischen Erfahrung eine klare Trennung der Aufgabenbereiche von Polizei und Militär regelt, wobei erstere allein für die Innere Sicherheit zuständig ist. Nur in Ausnahmefällen, zu denen der a) Katastrophenfall sowie b) innere Notstand zählen, können die Streitkräfte zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung und zur Hilfeleistung angefordert werden, wenn die Polizei hierzu alleine nicht in der Lage ist. Die momentan von der Bundeswehr geleistete Unterstützung im Zuge der Geflüchtetenhilfe wird als Amtshilfe (Art 35 Abs. 1 GG) geleistet und stellt keinen Einsatz dar, da es im Rahmen dieser Hilfe auf eine technische Unterstützung wie Unterbringung, Versorgung oder Transport beschränkt und keine hoheitlichen Tätigkeiten umfasst. Den von mehreren Unionsinnenministern geforderten Einsatz von Bundeswehr im Inneren zu Terrorabwehr lehnen wir entschieden ab! Politische Bestrebungen, die de facto ein Aufweichen der verfassungsrechtlichen Grenzen bedeuten, sind reine Angstpolitik und als solche ebenfalls abzulehnen. Die als Reaktion auf den internationalen Terror propagierte Notwendigkeit bei „terroristischen Großlagen“ auf das Militär zurückgreifen zu können ist bereits möglich. So versetzte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen rund 100Feldjäger*innen in Alarmbereitschaft, um im Notfall auf die Ereignisse in München reagieren zu können. Ob ihr Vorgehen grundgesetzlich abgesichert gewesen wäre bleibt offen. Die Feldjäger*innen verließen jedenfalls ebenso wie die ebenfalls in Alarmbereitschaft gesetzten Sanitäter*innen und Hubschrauberbesatzungen  ihre Kaserne nicht. Doch warum gerade wenige hundert Militärpolizist*innen die bayerische Polizei, welche zudem von der GSG 9 der Bundespolizei und der österreichischen Antiterroreinheit unterstützt wurde, hätten helfen können, bleibt weiterhin unbeantwortet.

 

Eine Debatte über militärische Einsätze im Innern ist nichtzielführend. Eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches vom Militär, sowie der Einsatz im Inneren stärken nicht das Sicherheitsgefühl. Es ist auch stark zu bezweifeln, dass die Bundeswehr über eine bessere den Anforderungen des Inlandseinsatzes entsprechende Ausrüstung sowie Fähigkeiten verfügt. Das Aufgebot in München zeigt auch, dass die Landesbehörden mit Unterstützung der Bundespolizei die Situation schnell unter Kontrolle bekam. Die Bundeswehr ist für Inlandseinsätzenicht ausgebildet und konzipiert. Dies soll weiterhin Sache der Polizei bleiben!

 

Anstatt über den Einsatz von Soldat*innen im Inland zu diskutieren, sollten die Strukturen der polizeilichen Ausbildung und Ausstattung in den Fokus der politisch Zuständigen geraten und zielorientiert überholt werden. Angst ist kein guter politischer Ratgeber, sondern Ausdruck von Hilflosigkeit. Anstatt eine verunsicherte Gesellschaft der Abschottung und Überwachung herbeizureden und uns vom Populismus konservativer und rechter Politiker*innen treiben zu lassen, stehen wir für eine freie, offene und integrative Gesellschaft in der niemand zurückgelassen und ausgegrenzt wird. Herkunft, Religion, Geschlecht und Weltanschauung bewerten wir nicht nach Gefährdungspotentialen, sondern als Beitrag zu einem modernen, weltoffenen Staat. Die SPD und ihre Mitglieder dürfen nicht in den Chor der verunsicherten, kleinbürgerlichen Nationalist*innen einstimmen, die die Gesellschaft durch ihre Politik und Rhetorik der Angst immer weiter spalten.

 

Wir Jusos fordern daher:

  • keine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren außerhalb des Katastrophenschutzes und der Amtshilfe
  • keine Umdeutung von Begrifflichkeiten, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren durch neue Definitionen zu ermöglichen
  • die Einsatzfähigkeit der Polizei durch ausreichend Personal und eine auf Deeskalation ausgerichtete sowie Kommunikationskompetenz fördernde Ausbildung zu stärken
  • keine polizeilich-militärischen Übungen und Kooperationen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 38/III/2016 (Konsens)