Antrag 10/II/2015 Insolvenzgutachter und späterer Insolvenzverwalter müssen personenverschieden sein

Status:
Ablehnung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert darauf  hinzuwirken, in der Insolvenzordnung festzuschreiben, dass der Insolvenzgutachter und der (spätere) Insolvenzverwalter personenverschieden sein müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)