Antrag 65/I/2014 Inklusion in Berlin auch für sehbehinderte und blinde Menschen

Status:
Überweisung

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, unverzüglich eine Initiative dahingehend zu ergreifen, dass Inklusion in Berlin auch für sehbehinderte und blinde Menschen umgesetzt wird.

 

Folgende Erleichterungen für sehbehinderte und blinde Menschen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden:

 

  1. in allen öffentlichen Gebäuden Berlins wird ein Wegeleitsystem angebracht,

 

  1. in allen öffentlichen Gebäuden werden die Zimmernummern für Sehbehinderte und Blinde lesbar/ ertastbar angebracht,

 

  1. in allen öffentlichen Gebäuden werden Fahrstühle mit Blindenschrift und Ansage versehen,

 

Die Berliner Verkehrsbetriebe werden aufgefordert, einen vom Senat von Berlin geförderten Busaußenansageversuch auf mindestens zwei innerstädtischen Buslinien zu erproben. Nach erfolgreicher Erprobung soll das System für den gesamten privaten und öffentlichen ÖPNV eingeführt werden.

Beschluss: Überweisung an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und an den Senator für Finanzen
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Dazu gab es keine parlamentarische Initiative.   Stellungnahme SenStadtUm:    Inklusion / Barrierefreiheit: Zum Thema Einrichtung eines Wegeleitsystems ist der jeweilige Nutzer des Öffentlichen Gebäudes zuständig. Die Anweisung Bau (ABau II 120) regelt das Barrierefreie Bauen. Mit der Verankerung des „Konzept barriere-frei“ und die dazu obligatorische bei Landesvorhaben umzusetzenden Handbücher „Berlin Design for All“ für öffentlich zugängliche Gebäude und öffentlichen Freiraum ist die Anwendung geregelt.