Antrag 105/I/2015 Gute Bildung für Geflüchtete

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.

 

Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Kitas

  • In jedem Bezirk werden Kontingente an  Kindertagesstättenplätzen für geflüchteten Kinder bereit gehalten. Diese Anzahl muss als Zusatzkontigent an Plätzen zur Verfügung gestellt werden und soll nicht aus den bereits bestehenden, knappen Ressourcen bezogen werden.
  • Um den Übergang zu Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für Flüchtlingskinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen nach dem Vorbild der Willkommensklassen die Kinder Deutsch besser erlernen können, bevor sie in die erste Klasse kommen.

 

Schule

  • Schulpflichtige geflüchteten Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule bzw. Oberschule erwirken können.
  • Es wird ein berlinweit geltendes Konzept für Willkommensklassen eingesetzt. Das Konzept beinhaltet neben inhaltlichen Ansprüchen an die Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen. Außerdem soll das Konzept Schulen bei der notwendigen Anbindung der Willkommenklassen an den regulären Schulbetrieb unterstützen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass die SchülerInnen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in den Erstaufnahmelagern).
  • Die Lehrkräfte der Willkommenklassen sollen nach Möglichkeit staatliche LehrerInnen und Teil des Kollegiums sein oder alternativ eine universitäre Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommenklassen vorbereitet werden, soll in Zukunft verhindert werden.
  • Bei dezentraler Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekommen Schulpflichtige und ihre Familien im selben Umfang Unterstützung durch Sozialpädagogen, wie sie auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.

 

Ausbildung

  • Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
  • Für diejenigen jungen erwachsenen Flüchtlinge, die die mittlere Schulreife oder Abitur anstreben, werden einjährige Vorkurse eingerichtet, die sie innerhalb eines Jahres vor allem sprachlich befähigen, die Vorbereitungskurse für die Mittlere Schulreife bzw. das Abitur zu besuchen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens)

In dieser Fassung empfiehlt der Fachausschuss Annahme des Antrags.

 

Gute Bildung für Geflüchtete

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.

 

Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Schule

Die Lehrkräfte der Willkommensklassen sollen nach Möglichkeit staatliche Lehrer*innen und Teil des Kollegiums sein. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne ausreichende pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommensklassen vorbereitet werden, soll vermieden werden.

 

Ausbildung

Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Überweisung Ä-01 zum Antrag 105/I/2015 Einfügen 65 32 Abteilung SPD Lichterfelde-West 06/03 Änderungsantrag zu Antrag 105/I/2015 „Gute Bildung für Geflüchtete“ (Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Fassung des Antragstellers)   Bei "Schule" Einfügung zwei neuer Aufzählungspunkte nach dem 2. Aufzählungspunkte:
  • An den Schulen mit Willkommensklassen werden die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen bei der Organisation der Regelklassen eingerechnet. Entsprechende Ausführungsvorschriften werden dahingehend ergänzt. Punkt 1: Überweisung an Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft (K) 
  • Die Personalausstattung im schulpsychologischen Dienst wird an die neuen Anforderungen angepasst. Punkt 2: Überweisung an Steuerungsgruppe Wahlprogramm (K)
    Begründung: Zurzeit werden 10.000 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen unterrichtet. Der Senat geht davon aus, dass noch dieses Jahr weitere 10.000 Schülerinnen und Schüler Willkommensklassen durchlaufen werden. Für den schulischen Erfolg ist es wichtig, dass der Wechsel von der Willkommensklasse, die primär dem Spracherwerb dient, in die Regelklasse problemlos und möglichst an der gleichen Schule erfolgen kann. Daher wollen wir in den Klassen, die jetzt neu eingerichtet werden, die Frequenz absenken, um später Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen dort aufnehmen zu können.   Im schulpsychologischen Dienst wurde in der Vergangenheit bereits gespart, es wird dringend mehr Personal benötigt.
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   105/I/2015  Gute Bildung für Geflüchtete Der Antrag wird überwiegend umgesetzt. Im Bildungsbereich ist das Konzept der Willkommensklassen erfolgreich umgesetzt worden. Kinder und Jugendliche, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, besuchen an ihrer Schule zunächst eine Willkommensklasse, die regelmäßig von Lehrkräften mit einer DaZ-Qualifikation geleitet werden und werden später in den Unterricht der Regelklassen integriert. Wo möglich findet eine Betreuung durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen statt. Eine Kontingentierung für Kita-Plätze ist nicht vorgesehen.