Antrag 50/II/2014 Ganztagsförderung in Kitas für Kinder von Eltern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Eltern, die als arbeitssuchend gemeldet sind, einen Anspruch auf eine Ganztagsförderung ihrer Kinder über 3 Jahren erhalten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ganztagsförderung in Kitas für Kinder von Eltern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Eltern, die als arbeitssuchend gemeldet sind, einen Anspruch auf eine Ganztagsförderung ihrer Kinder über 3 Jahren erhalten.

 

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Im Rahmen der Einzelfallprüfung besteht bereits nach § 4 IV 2 VOKitaFöG die Möglichkeit, einen höheren Betreuungsumfang anzuerkennen, sollten die Eltern nachvollziehbar und glaubhaft einen höheren Aufwand für die Arbeitssuche nachweisen können.   Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung im Land Berlin für arbeitssuchende Eltern besteht, ergibt sich grundsätzlich aus § 4 Abs. II und III KitaFöG i.V.m. § 4 III und IV VOKitaFöG. Sofern keine weiteren pädagogischen (durch das Kind begründet) oder sozialen (durch die Eltern oder Lebensumstände begründet) Gründe vorliegen, hat das Kind arbeitssuchender Eltern einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung in folgenden Umfängen: ab dem 1. Lebensjahr: halbtags (4-5 Stunden), 3 Jahre vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht: Teilzeit (5-7 Stunden) (Rechtsanspruch).   Stellungnahme SenBJW: Kita: Anspruch auf Ganztagsplatz statt zurzeit Teilzeitplatz- Aufnahme ins Wahlprogramm oder KOA