Antrag 30/III/2016 Finanzpolitik

Status:
Nicht abgestimmt

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine solide, mittelfristige, auf Prioritäten ausgerichtete Finanzplanung vorzulegen.

 

Sie soll insbesondere Aussagen treffen

  • zu dem Bedarf zum Abbau der durch Berichte der OECD über die signifikante gesellschaftliche Ungleichheit in Deutschland, ( ebenso gerade durch das DIW)
  • zu dem Bedarf der aus dem Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrts- verbandes resultiert,
  • zu dem Bedarf an staatlich gefördertem Wohnungsbau,
  • zur Höhe der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite der öffentlichen Infrastruktur,
  • zum Bedarf, der sich aus der Integration der Flüchtlinge und ihrer Versorgung ergibt,
  • zum gestiegenen Bedarf für die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit,
  • zum gestiegenen Bedarf der Bundeswehr, angesichts zunehmender internationaler Einsätze.

 

Die öffentliche Finanzpolitik entspricht nicht mehr der politischen Realität.

Angesichts der gestiegenen Anforderungen an den Staat, den Herausforderungen an die Zivilgesellschaft zu entsprechen, sozialen Ausgleich zu garantieren, Bildung, Gesundheit und wirtschaftliches Wachstum zu fördern, die Kommunen als unmittelbare Erfahrungsebene für den Bürger zu stärken, kann nur eine seriöse, umfassende und flächendeckende Bedarfserhebung Grundlage für eine Haushaltsplanung sein, die Ausgaben und Einnahmen zur Deckung bringt und dabei auch steuerpolitische Maßnahmen nicht ausschließt.

 

Die „schwarze Null“ als Staatsziel ist eine Chimäre geworden. Wenn sie mit dem Verfall der öffentlichen Infrastruktur, Ignorierung der Indikatoren, die Altersarmut für große Bevölkerungsteile vorhersagen, Privatisierung von Gemeingut und wachsender Ungleichheit erkauft wird, grenzt sie an Bilanzbetrug. Allein die Veränderungen des Energiesektors, einschließlich Altlasten,die Flüchtlingskrise und die Anforderungen für innere und äußere Sicherheit haben sich seit Abschluss des Koalitionsvertrages dramatisch verändert, worauf die Finanzpolitik zeitnah reagieren muss.

Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)