Antrag 81/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

Status:
Überweisung

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

 

  • Es muss gesichert sein, dass Lehrmittelfirmen über die von ihnen vertriebenen Programme keinen Zugang zu Daten über Schülerinnen und Schüle erhalten können, auch nicht zu statistischen Zwecken.
  • Auch die Schule darf keine elektronisch gesammelten Daten über Schülerinnen und Schüler speichern und damit beispielsweise Lernprofile der Schülerinnen und Schüler sammeln.
  • Alle Berliner Schulen sind gänzlich mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Die Fortbildung an elektronischen Medien ist geräte- und firmenunabhängig durchzuführen. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden.
  • Alle Berliner Oberschulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren, B. Datensicherheit, Cybermobbing etc…“
  • Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Die Nutzung von Laptops an Berliner Schulen wird ausgebaut, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Dabei sollte in Kooperation mit Firmen ein Angebot erstellt werden, sodass keine Person ausgeschlossen wird. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden.

 

 

Die Schulung  der handschriftlichen Schreib- und Lesekompetenz bleibt dabei weiterhin zentrale Aufgabe der Schule über die ganze Schulzeit.

  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Es soll noch stärker darauf geachtet werden, dass die Lehrkräfte sowie die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Bereich der Medienkompetenz geschult und während des Studiums und der schulpraktischen Ausbildung in diesem Bereich fortgebildet werden.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus sollen auf die Kultusministerkonferenz einwirken, sodass ein Bildungsziel für alle Unterrichtsfächer aufgenommen wird, welches den Bereich der Befähigung zum selbstbestimmten, verantwortungsvollen, kritischen und kreativen Umgang mit digitalen Medien und Dienstleistungen umfasst.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Steuerungsgruppe Wahlprogramm (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens – Empfehlung des Fachausschusses: erledigt durch Wahlprogramm