Antrag 15/II/2014 Bundesrechtliche Bestimmungen zum Glücksspiel novellieren

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin bzw. des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, die bundesrechtlichen Bestimmungen zum Glücksspiel, inklusive baurechtlicher Regelungen, dahingehend zu novellieren, das Glücksspiel an Automaten bundeseinheitlich restriktiver zu gestalten. Dabei sollen die Vorstellungen aus der Bundesratsinitiative der Länder zur Spielverordnung aufgenommen werden.

 

Das Bundesjugendschutzgesetz ist dahingehend zu verändern, dass Glücksspieleinrichtungen nicht mehr hinter einem Sichtschutz versteckt und damit der sozialen Kontrolle entzogen werden können. Die Baunutzungsverordnung ist dahingehend zu verändern, die Ansiedlung von Glücksspieleinrichtungen mit Automaten in Wohngebieten einzuschränken. Staatliche und private Glücksspieleinrichtungen mit Automaten sind grundsätzlich gleichzustellen und denselben Restriktionen zu unterwerfen.

Die Zahl der Glücksspielgeräte in Gaststätten ist auf eines pro Einheit zu begrenzen, an eine behördliche Erlaubnis zu binden, die zudem sicherzustellen hat, dass Lokale mit Glücksspielautomaten voneinander einen Mindestabstand von 100 Metern haben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)
Fassung der Antragskommission: