Antrag 49/II/2017 Bezirksebene ernstnehmen, Fraktionen angemessen ausstatten!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die sozialdemokratischen Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus, insbesondere der Senator für Finanzen und die sozialdemokratischen Mitglieder im Haushaltsausschuss, werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen ausreichend Personalmitteln für eine zeitgemäße Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden.

 

Eine Beschäftigung von Referent*innen ist dabei – in Abhängigkeit von der Fraktionsgröße– künftig zu ermöglichen. Sozialdemokratische Grundsätze von guter Arbeit und guter Entlohnung sind dabei zu berücksichtigen.

 

Die gesetzliche Grundlage für die entsprechenden pauschalen Personalmittel zur Beschäftigung von Mitarbeiter*innen sind dementsprechend neu zu fassen und dabei künftig wieder dynamisch zu gestalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenFin 2018:   Mit dem Beschluss des Plenums am 22.03.2018 der Änderungen des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen wurden die Bezahlung der BVV-Mitarbeiterinnen und BVV-Mitarbeiter angehoben (Drucksache 18-0930).   Die finanziellen Mittel hierfür wurden bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum HHP 18/19 berücksichtigt und im Kapitel 2729 / Titel 971 01 mit jeweils 4 Mio. € veranschlagt (vgl. Auszug HHP_Kap. 2729, Titel 971 01).   Die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel für die Fraktionen in den BVV i.H.v. 4 Mio. € für 2018 werden gleichmäßig auf alle 12 Bezirke verteilt (333,3 T€ je Bezirk). Bis maximal zu diesem Betrag werden Mehrausgaben beim Kapitel 3100, Titel 68401 - Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen - im Rahmen der Basiskorrektur 2018 finanziert.       Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat das Anliegen des Antrages umgehend aufgegriffen und in den parlamentarischen Beratungen des Doppelhaushaltes 2018/2019 eingebracht. Mit Beschluss des DHH 2018/2019 vom 14.12.2017 konnte auf Initiative der sozialdemokratischen Mitglieder der rot-rot-grünen Regierungskoalition im Einzelplan 27 (Kapitel 2729, Titel 97101) ein zusätzlicher Betrag von 4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um die Personalmittel in den Bezirksverordnetenversammlungen aufzustocken und eine gute Entlohnung für gute Arbeit zu ermöglichen. Monatliche Mittel in Höhe von 4.443,02 Euro erlauben hierbei die Beschäftigung von Referent*innen. Mit dem Beschluss des Haushaltsumsetzungsgesetzes vom 22.03.2018 (Drs. 18/ 0795) hat die SPD-Fraktion zudem alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen bzw. rechtlichen Regelungen angepasst, damit die zusätzlichen Personalmittel schnell verfügbar sind. Das Antragsanliegen ist somit vollumfänglich umgesetzt.