Antrag 240/I/2015 „Berlin-Ticket S“ endlich an ALG II-Regelsatz anpassen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass der Preis des „Berlin-Ticket S“ so zeitnah wie möglich an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angeglichen wird. Dieser beläuft sich seit der letzten Anhebung des Regelsatzes auf 25,14 Euro. Teurer darf das „Sozialticket“ in Berlin künftig nicht sein, solange der Regelsatz unverändert bleibt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Senat + Überweisung an AH-Fraktion (Kein Konsens)
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Erledigt Ä-01 zum Antrag 240/I/2015 Einfügen 369 13 Z.13 füge ein vor „Regelsatz“: „Anteil für Mobilität im
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass der Preis des „Berlin-Ticket S“ so zeitnah wie möglich an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angeglichen wird. Dieser beläuft sich seit der letzten Anhebung des Regelsatzes auf 25,14 Euro. Teurer darf das „Sozialticket“ in Berlin künftig nicht sein, solange der Regelsatz unverändert bleibt.

 

Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich massiv für eine Anhebung des im Regelsatz enthaltenen Anteils für Mobilität auf vernünftige Größenordnungen einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe

Auf der Grundlage der statistischen Daten wird derzeit ein Gesetzentwurf zum Regelsatz (ALG II) erarbeitet. Der Aspekt Mobilität soll hier einen besonderen Raum erhalten. Derzeit ist die erste Lesung vor der Sommerpause 2016 geplant.

  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Derzeit berät die SPD-Fraktion über eine Reform der Tarifstruktur im ÖPNV in Berlin bzw. im VBB. Im bestehenden Entwurf einer Beschlussvorlage ist vorgesehen, den Preis für das "Berlin-Ticket-S" an den im ALG-II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität anzupassen (ca. 25,00 EUR).   Stellungnahme SenStadtUm: Der Vertrag zum Sozialticket (Berlin Ticket S) wurde von der SeWiTechForsch mit den Verkehrsunternehmen ausgehandelt. Die Bewertung der Höhe des Preises muss durch die SenGesSoz vorgenommen werden.