Antrag 17/III/2016 Ausbildungsplatzgarantie jetzt!

Das  Recht auf freie Auswahl eines Ausbildungsplatzes muss als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet werden. Im Rahmen einer Ausbildungsplatzgarantie muss jede*r Interessierten ab dem Stichtag des 30.09.von der Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsplatz vermittelt werden. Um eine Auswahl zu gewährleisten, sollen 3 Ausbildungsplätze im gewünschten Berufsfeld angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ausbildungsunternehmen qualitative Mindeststandards einhalten: Ausbildungsstellen sind mit einer bedarfsdeckenden Mindestvergütung zu entlohnen und die Betreuungsverhältnisse müssen ein positives Lernumfeld schaffen. Den zwingend notwendigen Ausbau von Ausbildungsplätzen dürfen die in die Pflicht zu nehmenden Unternehmen nicht durch Einbußen in der Qualität der Plätze boykottieren.

 

Die Ausbildungsplatzgarantie soll durch ein Umlagesystem finanziert werden. Dabei zahlen alle Berliner Unternehmen in einen gemeinsamen Fond ein. Die ausbildenden Betriebe bekommen einen Teil ihrer Kosten zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung in den Betrieben durch Ausbilder*innen durchgeführt wird, die ihre Kenntnisse vorher nachgewiesen haben. Weiterhin müssen Ausbilder*innen und Auszubildende in einem zahlenmäßig angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Höhe des Umlagebeitrags beträgt 2% der Bruttolohnsumme eines Unternehmens. Die Kostenerstattung orientiert sich an der Zahl und Ausbildungsdauer der Auszubildenden.

 

Die Aufsicht über den gemeinsamen Fond wird ein neu zu gründendes Landesinstitut für Berufsbildung übernehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel nur für Ausbildungsplätze eingesetzt werden. Zudem soll das Landesinstitut darauf hinwirken, dass die Ausbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im Verbund mehrerer (kleiner) Unternehmen gefördert wird.

 

Die SPD-Mitglieder der Berliner Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin in den Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zu einer bundesweiten Ausbildungsplatzumlage einbringt.

 

Es gibt ein Mismatch der Ausbildungspläne von Jugendlichen mit dem Ausbildungsplatzangebot auf dem Markt. Viele Ausbildungsplätze in einigen Berufsfeldern bleiben unbesetzt, während in anderen Berufsfeldern und in Berlin ganz grundsätzlich nicht genügend Ausbildungsplätze für die Bewerber*innen vorhanden sind, in Berlin fehlen jährlich rund 1000 Ausbildungsplätze. Die Ursache der Differenz zwischen Angebot an Ausbildungsplätzen und der Nachfrage der Jugendlichen liegt nicht etwa in fehlender Ausbildungsreife oder mangelnder Vorbereitung durch die Schule, sondern darin, dass ein adäquates Angebot an Ausbildungsplätzen, das den Neigungen und Wünschen der Jugendlichen entspricht, derzeit nicht vorhanden ist. Die Verantwortung liegt dabei zu einem überwiegenden Teil bei den Unternehmen, in Berlin bilden derzeit lediglich 12,5% der Betriebe aus, das ist der letzte Platz im Durchschnitt aller Bundesländer.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch Beschlusslage (Konsens)