Antrag 27/II/2017 Antrag zur Reduzierung der befristeten Verträge im Öffentlichen Dienst

Status:
Annahme

Die Zahl der befristeten Verträge im Öffentlichen Dienst muss kleiner werden. Der Anteil der Befristungen in einzelnen Behörden soll 10 Prozent nicht übersteigen. Das soll durch Streichung der generellen sachgrundlosen Befristung und Sachgrunds „Zweckbindung von Haushaltsmittelbefristung“ erreicht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

 

 

 

Die Zahl der befristeten Verträge im Öffentlichen Dienst muss kleiner werden.

 

Das soll – wie in Berlin – durch Streichung der generellen sachgrundlosen Befristung und Sachgrunds „Zweckbindung von Haushaltsmittelbefristung“ erreicht werden.