Antrag 142/I/2015 Ärztliche Versorgung für Asylbewerber*innen, Flüchtlinge und Geduldete

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die unverzügliche Umsetzung folgender Landesparteitagsbeschlüsse einzusetzen:

 

  • 156/II/2014: Lebensumstände verbessern — Solidarisches Berlin mit Flüchtlingen (Abschnitt soziale Leistungen und Unterstützung)
  • 72/II/2014 „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Berlin sicherstellen!“
  • 71/II/2014 „Medizinische Notversorgung ist ein Menschenrecht! — Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere“

 

Asylbewerber*innen, Flüchtlinge und Geduldete sollen zukünftig, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ohne bürokratische Hürden eine Chipkarte (Gesundheitskarte) zur primären ärztlichen Versorgung erhalten sowie im Fall von Traumatisierungen (z.B. nach Vergewaltigungen u. ä.) psychosoziale und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)