Antrag 41/I/2017 Abitur-Statistik soll objektiven Schulvergleich darstellen

Status:
Ablehnung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, auch die Durchschnittsnoten des Zentralabiturs separat nach Schulen geordnet zu veröffentlichen.

 

Die Abiturprüfungen einer Schule setzen sich zusammen aus Prüfungen, deren Aufgaben zentral von der Stadt vorgegeben werden (Zentralabitur) und Prüfungen, die die Schule selbst vorgibt (Schul-Prüfungen).  Diese nicht zentral vorgegebenen Prüfungen fließen zu mehr als 2/3 in den Gesamt-Abiturschnitt einer Schule ein, das Zentralabitur nur zu einem Drittel.

 

Die Senatsverwaltung veröffentlicht bisher jährlich diesen Gesamt-Abiturschnitt der einzelnen Schulen.

 

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, die Abiturnoten objektiv vergleichbar zu machen. Für eine objektive Vergleichbarkeit der Schulen in Bezug auf die Abitur-Ergebnisse ist es jedoch unabdingbar, die durch das Zentralabitur erfassten Noten auch separat für jede Schule auszuweisen und nicht wie bisher mit den anderen Noten der anderen Prüfungen zu vermischen. Nur so wird Transparenz geschaffen. Denn dann fällt der Anreiz der Schulen weg, durch z.B. leichtere eigene Schul-Prüfungen bessere Gesamt-Abiturnoten im Vergleich mit anderen Schulen zu erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)